Mitbestimmung bei Nichtschließung an Brückentagen
2010 soll es zum ersten Mal seit Jahren an den Brückentagen keine Betriebsruhe geben. Der Arbeitgeber räumt den MA trotzdem die Möglichkeit ein Urlaub oder Gleitzeit zu nehmen. Hat der BR hier ein Mitbestimmungsrecht?
Community-Antworten (7)
01.04.2010 um 14:49 Uhr
Wie wurde denn in der Vergangenheit das Thema behandelt? Wurde dazu immer eine BV o.ä. abgeschlossen, dass es diese Brückentage gibt? Haben diese BV's eventuell eine Nachwirkung? Zu klären wäre auch, ob hier eine betriebliche Übung vorliegt, da diese ja immer schon Brückentage waren. Ansonsten würde ich keine Mitbestimmung sehen, da es sich ja um einen ganz normalen Arbeitstag handelt an dem der MA arbeiten muss.
01.04.2010 um 15:03 Uhr
Die neue Regelung ist doch sowieso günstiger als die alte?
Was wollt Ihr da mitbestimmen?
01.04.2010 um 17:16 Uhr
@BentoBox
du glaubst bestimmt auch an das "Email-Porto" von 1Cent pro Mail, auch Dir sei nochmal in Erinnerung gerufen, dass heute der 1.April ist, oder glaubst du auch, dass Zitronenfalter Zitronen falten???????????????????
01.04.2010 um 17:28 Uhr
galaxy,
mir ist schon aufgefallen dass hier im Forum bei einigen Teilnehmern ganzjährig Karneval ist. Nichtsdestotrotz erlaube ich mir die Fragesteller ernst zu nehmen, sofern die Frage gleubwürdig klingt. Und ich wüßte nicht, warum diese Frage nicht glaubwürdig sein sollte.
01.04.2010 um 17:44 Uhr
@BentoBox
das hat nun aber garnix mit Karneval zu tun. Die Meldung mit den Brückentagen lief auch in mehreren Radiosendern heute morgen und wurde dann am späten Vormittag als Aprilscherz geoutet. Und ich spreche Dir hiermit auch nicht ab, den Fragesteller ernst zu nehmen,gut gemachte Aprilscherze zeichnen sich halt durch ihre "angebliche Glaubwürdigkeit" aus. Und das auch ein so erfahrener und versierter BR-Kollege wie Du, dieses glaubt, zeichnet diesen Aprilscherz als exzellent aus.
01.04.2010 um 17:49 Uhr
DIE FRAGE IST AUCH ERNST! BR-Themen sind für mich keinen Grund zum Scherzen. In der Vergangenheit gab es keine BVs hierzu, sondern eine jährliche Vereinbarung. Der Gedanke mit der betrieblichen Übung finde ich gut, werde ich nachgehen. Die Meinungen welche Regelung günstiger ist, sind in der Belegschaft gemischt. Es gibt tatsächlich Mitarbeiter denen eine Betriebsruhe zu Chr. Himmelfahrt und Fronleichnam lieber wäre. Vielen Dank für Eure Meinungen.
01.04.2010 um 17:58 Uhr
Irgendiwe ist die Behauptung dass es in Deutschland ein Unternehmen gibt, welches in der Vergangenheit an Brückentagen Betriebsruhe hatte und dieses in diesem Jahr anders regeln will als Aprilscherz eher ungeeignet. Da habe ich im Radio wohl nicht viel verpasst.
Foster,
was ich immer noch nicht verstehe warum das einige ungünstiger finden.
Verwandte Themen
Einsatzplan zur Abdeckung der Brückentage mitbestimmungspflichtig?
Hallo, wir haben eine BV über die Brückentage: Grundsätzlich ist der Betrieb an diesen Tagen geschlosse; bei betrieblichen Belangen kann hiervon abgewichen werden. Die BV lautet: "Die Parteien
Rufbereitschaft an sogenannten Brückentagen
Liebe Betriebsratskollegen, wir haben im Betrieb ein Rufbereitschaft incl. abgeschlossener BV, die pauschal eine Vergütung in Prozenten der Bruttostundenlohns vorsieht. Das ist für die MA soweit auch
Zwang Gutstunden zu nutzen um Rufbereitschaft zu leisten.
Hallo zusammen, in dem Produktionsbetrieb, in dem ich arbeite verlangt man von uns aus der Instandhaltung, sofern wir laut Plan in entsprechender Woche dran sind, Gutstunden an Brückentagen zu nehmen
Urlaubssperre zu allen Feier- und Brückentagen
Hallo zusammen wir haben ein Problem mit der GL. Diese hat ohne Zustimmung an allen Feier und Brückentagen eine Urlaubssperre verhängt. Ist dieses zulässig?
Abschaffung von Brückentagen
Hallo! Laut Betriebsvereinbarung wird in meinem Betrieb täglich 15 Min. länger als die normale Arbeitszeit gearbeitet, diese erarbeitete Mehrzeit wird dazu verwendet, um an den sogenannten Brückenta