Arbeitszeit, MA wurden nach Hause geschickt
Hallo BetriebsratkollegInnen,
am Montag hat uns der Chef mittgeteilt, dass die MA gleich wieder nach Hause gehen sollen, bis zum Ende der Woche, da die Maschinen aufgrund von techn. Problemen die ganze Woche nicht laufen können. Die fehlenden 37,5 Stunden werden vom Gleitzeitkonto abgezogen. Der Chef informierte die MA darüber dass es im Monet so aussieht, dass die Auftragslage im Oktober so aussieht, dass für 3 Wochen keine Arbeit da ist und die MA auch wieder nach Hause geschickt werden sollen, d.h. es würden dann zusätzlich 112,5 das Gleitzeitkonto belasten.
zur Info wir haben 14 Tage (Sommer) + 7 Tage (Weihnachten) Betriebsferien, Brückentage können teilweise mit Urlaub oder Überstunden abgenommen werden.
Meine Frage:
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hat der BR ein Mitspracherecht, wenn die MA einfach nach Hause geschickt werden?
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Inwieweit können die Gleitzeitkonten ins Minus gehen?
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kann der AG anordnen, dass der Resturlaub zwangsweise angerechnet wird?
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was ist, wenn die MA bis 31.12.2013 mit z.B. Minus 150 Std. oder mehr ins neue Jahr geht? muss der MA dann 2014 versuchen diese 150 Std wieder reinzuarbeiten, oder ist das zum 1.01.2014 vom AG auszugleichen, da es ja eigentlich das Risiko des AG ist, wenn er keine Arbeit für die MA hat? Wir haben eine bezahlte wö. Arbeitszeit von 37,5 Std, dann müsste der AG doch bis 31.12.2013 auch die volle Jahresarbeitszeit bezahlen, auch wenn er für die o.g. Zeit ca. 4 Wochen die MA nach Hause geschickt hat?
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wie kann der BR den MA helfen?
vielen Dank für Eure fundierte Hilfe
Community-Antworten (4)
08.09.2013 um 10:50 Uhr
Hallo,
eventuell greift hier der §615 BGB, wenn die Arbeitsleistung vom Arbeitnehmer angeboten wird.
Wenn keine Arbeit da ist kommt auch Kurzarbeit in Frage.
MFG
08.09.2013 um 11:03 Uhr
Darf ich Dein Augenmerk auf den § 87 BetrVG lenken? Mitbestimmung bei der vorübergehenden Verkürzung und Verlängerung und der Verteilung der Arbeitszeit ....... Mitbestimmung bei den allgemeinen Urlaubsgrundsätzen.....
Natürlich kann der Chef auch sagen: Geht nach Hause (wenn er trotzdem zahlt)
Aber einfach zu sagen, das geht aufs Gleitzeitkonto und das auf den Urlaub - geht eben ohne BR nicht nach seinem Gutdünken.
Wie viele Minusstunden ein GLAZ-Konto haben kann, unterliegt ebenfalls der Mitbestimmung (steht das nicht in Eurer BV zur Gleitzeit?), wenn es nicht schon ein tarifliches Limit gibt.
Also geht umgehend zu Eurem Chef und fordert ihn auf, keine einseitigen Maßnahmen anzuordnen und die Mitbestimmung des BR zu beachten. Dann solltet Ihr aber auch wissen, wie das Problem aus Eurer Sicht zu lösen ist und welcher Kompromiss denkbar wäre.
Offenbar geht es dem Betrieb im Moment ja nicht so gut (Umsatzprobleme). Wie wäre es mit Kurzarbeit?
08.09.2013 um 11:11 Uhr
das geht auch mit MIT betriebsrat! oderist es bei euch üblich aus einem annahmeverzug etwas anderes zu machen? und für die nächsten wochen kann er dann gerne über kurzarbeit nachdenken
08.09.2013 um 11:59 Uhr
Gleitzeit!!! Hier muss man erst einmal in die BV zur Gleitzeit schsuen, ob dort ggf etwas geregekt ist, dass bei Auftragsproblemen der AG so handeln kann?? Denn viele AG wollen solches in entsprechende BVn. Weiter, Annahmeverzug nur, wenn der AN seine Arbeitskraft aktiv angebiten hat. ....... http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Annahmeverzug.html#tocitem2 ....... letztlich kein Kollektivrecht, also AN müssen selbst ihre Ansprüche geltend machen
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