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Vorsitzende nimmt Betriebsratslaptop mit nach Hause

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jan-phillip
Mrz 2024 bearbeitet

Hi, habe da mehrere Fragen die mich beschäftigen. kurze Erklärung: wir sind ein 5er Gremium, wir haben ein Betriebsratsbüro und ein Betriebsratslaptop. Dieses Laptop nimmt die Vorsitzende immer mit nach Hause, weil sie zu Hause Schriftsachen erledigt. Nun hat ein Betriebsratsmitglied in der letzten Sitzung gesagt der Laptop soll im Büro bleiben, damit jeder von uns auf Daten zugreifen kann falls nötig, zum Beispiel bei Krankheit oder Urlaub der Vorsitzenden. Diese hat dann gesagt sie macht viel Betriebsratsarbeit und braucht den Laptop zu Hause. Sie könne nicht immer zur Firma fahren, da sie weiter weg wohnt und die Firma hätte ja auch um 17:00 Uhr zu. Das Betriebsratsmitglied hat ihr entgegnet das sie ja zu Hause auf unseren emailaccount zugreifen kann von zu Hause und dort ein Ordner ist mit allen wichtigen Unterlagen oder sie macht zu Hause zum Beispiel einen Beschluss fertig und sendet diesen an unsere emailadresse und man pflegt es dann ein. Darauf antwortete die Vorsitzende sie wäre nicht bereit ihren privaten Laptop dafür zu benutzen, dann müsse der Chef ihr einen eigenen zugestehen. Das Betriebsratmitglied sagte dann sie solle ihre "Arbeit" dann während der Arbeitszeit erledigen, worauf diese antwortete sie sei im Schichtdienst das ginge nicht. Sie arbeitet nur 3 Tage die Woche.

Ich bin gerade neu dazu gestoßen und habe keine Ahnung von nichts und würde gerne, von neutralen Personen, wissen ob die Vorsitzende recht hat oder das Betriebsratsmitglied.

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Community-Antworten (19)

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RudiRadeberger

08.03.2024 um 18:04 Uhr

Gibt es für die Überlassung des Laptop durch den AG etwas Schriftliches, wo beispielsweise der Verbleib des Gerätes geregelt ist? Normalerweise wird hier eine "Mobile Devices" Vereinbarung unterschrieben.

Ansonsten den Punkt auf die Tagesordnung nehmen und per Mehrheitsbeschluss erzwingen, dass das Teil im Haus bleibt.

Warum macht sie BR Arbeit daheim und nicht während ihrer Schicht?

S
seehas

08.03.2024 um 18:08 Uhr

Das BR Mitglied hat Recht. Ein dienstlicher Laptop hat zuhause erstmal nichts verloren, solange es keine Vereinbarung dazu gibt. Der Laptop steht dem BR zur Verfügung, nicht nur der Vorsitzenden. Aus dem BR Vorsitz ergeben sich keine besonderen Rechte, nur ein paar Pflichten. BR Arbeit ist während der Arbeitszeit zu erledigen. Der BR meldet sich beim Vorgesetzten für BR Arbeit ab und erledigt diese dann. Es ist auch möglich sich abzusprechen und bestimmte Zeiten für BR Arbeit zu vereinbaren um es für beide Seiten planbarer zu machen. Ich persönlich vermute hier eher ein Machtspielchen um die anderen BR klein zu halten. Ein allwissender BR Vorsitz hat es da viel leichter als einer der mit den anderen BR auf Augenhöhe verkehrt. Der BR muss nur einen Beschluss fassen, dass der Laptop im Betrieb zu verbleiben hat, dann ist auch die Vorsitzende daran gebunden. Zur Not muss ein neuer Vorsitz gewählt werden.

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jan-phillip

08.03.2024 um 18:32 Uhr

@RudiRadeberger

nein gibt es nicht. Ein anderes Betriebsratsmitglied hat mir gesagt die Vorsitzende hätte den Laptop schon immer mitgenommen, da sie wie sie behauptet viel Schreibkram zu erledigen hätte. Sie würde ihn ja da lassen, weigert sich aber mit dem privaten irgendwelche Betriebsratsarbeit zu machen und sagt sie müsse dann einen eigenen vom Chef bekommen.

Während der Schicht geht nicht, weil wir sozusagen ausserhalb des Betriebes arbeiten, wir fahren diese sogenannten Bürgerbusse, die Arbeitszeit ist bei uns von 6-13 und 13 bis 20 Uhr. und die Verwaltung (wo unser Büro ist) macht in der Woche um 17 Uhr zu (8-17 Uhr geöffnet).

R
RudiRadeberger

08.03.2024 um 18:45 Uhr

"Ein anderes Betriebsratsmitglied hat mir gesagt die Vorsitzende hätte den Laptop schon immer mitgenommen,"

Seufz...das war schon immer so...mein Lieblingsargument.

"Sie würde ihn ja da lassen, weigert sich aber mit dem privaten irgendwelche Betriebsratsarbeit"

Das soll sie ja auch nicht.

"und sagt sie müsse dann einen eigenen vom Chef bekommen."

Wenn der Chef da Bock drauf hat...wenn nicht, gibts halt keine BR Arbeit mehr von daheim aus. Und genau das sollte auch so sein.

"Während der Schicht geht nicht, weil wir sozusagen ausserhalb des Betriebes arbeiten, wir fahren diese sogenannten Bürgerbusse,"

Doch, das geht. Sie geht zum Chef und sagt "ey Cheffe, morgen kann ich nicht fahren. Ich muss da BR Arbeit machen. Kümmer dich besser um Ersatz..."

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DummerHund

08.03.2024 um 20:09 Uhr

@ von jan-phillip Fast hätte ich geschrieben, den Ausführungen meiner Vorredner ist nicht mehr hinzu zu fügen. Habe dann aber dennoch etwas. Ein BRV ist weder Alleinunterhalter noch Chef des Ganzen. Er vertritt lediglich das gesamte Gremium nach Außen hin. Das heißt also das Schreibarbeiten oder etwas ausarbeiten durchaus auch andere BRM´s erledigen können. Heißt arbeiten aufteilen. Ist das Gremium der Meinung geht nicht und der BRV kann das nur, das muss sie sich halt an den 3 Tagen in der Woche wo sie arbeiten an 3 Tagen in der Woche morgens jeweils zur arbeitsvertaglichen Verpflichtung abmelden und den ganzen Tag mit Betriebsratsarbeit beschäftigen. Der Laptop jedenfalls hat im Betrieb zu bleiben. Und hat die Hauptverwaltung wo der BR sein Büro hat bereits zu, hat der AG dem Betriebsrat so viele Schlüssel zur Verfügung zu stellen das jedes BRM zu jeder Zeit ins Betriebsratsbüro kann.

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Damei81

09.03.2024 um 01:41 Uhr

Warum bekommt den nicht jedes BRM ein Laptop? Wurde von Gericht im Hinblick auf §30 bestätigigt!

MAcht einen Beschluss das ihr noch 1 bis 4 Laptops braucht und das Thema ist vom Tisch!

OH
Olav HB

09.03.2024 um 11:24 Uhr

Als BRV stimmt es mir sehr nachdenklich, wenn ich immer wieder lese, wie manche BRV seine Position nicht versteht. Ich bin NICHT der BR, noch Vorgesetzten der BRMs, ich (um ein altes Wort zu benutzen) "diene" den BR, nicht mehr und nicht weniger.

Ich sehe hier, außer dem laptop, aber noch ein anderes, nicht ganz unerhebliches Problem. Wie rechnet die BRV ihre von zuhause aus geleistete Arbeitsstunden ab? Als Mehrarbeit mit Freizeitausgleich oder wie? Er(sie/es) setzt sich die Gefahr aus, dass der AG das Argument "Arbeitszeitbetrug" auf dem Tisch bringt. Auch wenn sie alles korrekt macht, da ist Ärger vorprogrammiert.

Lösen kann man dieses Problem, indem man entweder eine Freistellung nach §38 mit dem AG vereinbart oder mit dem Vorgesetzten ein oder zwei "feste" BR-Tage abspricht, die dann entsprechend in der Dienstplanung berücksichtigt werden können. An diese Tage kann sie dann während der Öffnungszeiten der Verwaltung ins Büro kommen. Großer Vorteil: Man kann als BR z.B. an diese Tage auch Sprechstunden vereinbaren, veröffentlichen wann das Büro regelmäßig besetzt ist udn so besser für die Beschäftgiten erreichbar sein und, um auf dem Schlepptop zurückzukommen: Der Rechner muss das Büro nicht verlassen, jedes BRM hat Zugang zu alle Daten.

B
brisca09

09.03.2024 um 12:01 Uhr

@ jan-phillip Du könntest glatt mein Arbeitskollege sein, denn genau dieses Thema hatten wir diese Woche auch. Bei uns ging es auch noch um Zugriff auf die emails, diese Sache hat sich jetzt erledigt, seit gestern hat jeder von, der möchte, Zugriff auf die emails. Kommen wir nun zum Laptop, dort weigert er sich nach wie vor. Er argumentiert das er BR Arbeit zu machen habe. Er weigert sich auch, seinen privaten Laptop zu benutzen, weil auch wir gesagt haben, wir legen Unterordner in der email an, für wichtige Dinge, womit jeder Zugriff hat und diese Schreibsachen einsehen kann. Bei uns ist es so das unser Büro auch in der Verwaltung liegt, abgeschlossen und sicher ja, aber wir hätten auch Zugang zum Rest der Verwaltung, was sich schwierig gestaltet, da dort auch Buchhaltung etc. ist. Wir haben aber zwei Mitglieder (ich bin eine davon) die in der Verwaltung arbeiten und jederzeit diese betreten könnten, demnach auch das BR Büro. Auch unser BRV wohnt weiter weg und ist in Teilzeit tätig, demnach auch seine Argumentation er brauche den Laptop.

Nur ist es doch so, der BRV ist nicht der Einzige der des Schreibens mächtig ist, man kann ja auch eine Arbeitsteilung in Erwägung ziehen. Des Weiteren kann die BRV doch z.B. bei einer Frühschicht (6:00 - 13:00 Uhr) sagen "Mittwoch möchte ich ab 11:00 Uhr freigestellt werden, ich habe BR Arbeit zu erledigen" frage mich wo das Problem dabei ist. Wahrscheinlich will sie aber NUR den Laptop haben, um, wie es hier schon gesagt wurde, euch anderen KLEIN zu halten und sich für was Besseres hält.

J
jan-phillip

09.03.2024 um 15:17 Uhr

hallo zusammen, erst mal echt vielen Dank für eure Antworten, das hilft mir echt. Jetzt kann ich den Betriebsratskollegen unterstützen, wo ich weiß das er recht hat. Auch das es nicht nur bei uns alleine diese Probleme gibt.

@Olav HB Ich bin ja neu (Ersatzmitgliederliste), da ein Betriebsratsmitglied ausgefallen ist, daher kann ich deine Frage nicht eindeutig beantworten. Ich meine das sie die Stunden immer in der Lohnbuchhaltung oder Disponenten abgibt.

@Damei81 ich glaube nicht das es nötig ist unserem Chef unnötige Kosten aufzubrummen, wir sind doch alle am Betrieb und halten dort unsere Sitzungen! Steht nicht irgendwo das jeder Betriebsrat auch die Verhältnismäßigkeit der Kosten im Blick haben muss bzw. beachten soll? Zumal es ja so scheint das das Laptop im Betriebsratsbüro zu bleiben hat.

D
Damei81

10.03.2024 um 01:06 Uhr

wer sagt das es im BR-Büro bleiben soll/muss

Urteil das es ein Laptop sein muss, um standortunabhängig zu arbeiten:

https://www.haufe.de/personal/arbeitsrecht/betriebsrat-darf-laptop-standortunabhaengig-nutzen_76_601712.html

Ihr macht keine Onlinesitzung?

D
DummerHund

10.03.2024 um 09:50 Uhr

@ Damei81 Es geht aber auch darum das jedes BRM zu jeder Zeit Zugriff haben kann/sollte.

D
Damei81

10.03.2024 um 13:12 Uhr

ich bezog mich auf die Aussage, das jan-phillip seinem Chef nicht so hohe Kosten verursachen will, da "Zumal es ja so scheint das das Laptop im Betriebsratsbüro zu bleiben hat."

J
jan-phillip

10.03.2024 um 13:56 Uhr

Also, was ist denn jetzt richtig?

@Damei81

Ich bin zwar neu im Betriebsrat, aber ganz ehrlich nicht blöd. Dieses Urteil was du da anführst war während der Corona Pandemie, zusätzlich war das eine Textilfirma mit 70 Filialen, ein Betriebsrat mit ca.110 Arbeitnehmern, der Betriebsrat hatte bereits einen festen PC im Betriebsratsbüro, der Betriebsratsvorsitzende und die /der Stellvertreter waren oft zur gleichen Zeit im Büro und hatten da Betriebsratsarbeit zu erledigen, der Betriebsratsvorsitzende benötigte dieses Laptop um zu den Filialen zu fahren, den Kollegen dort was zu zeigen und während der Pandemie war er mit dem Laptop per Video mit den Arbeitnehmern verbunden! Der Antrag auf Klage beim Arbeitsgericht wurde deswegen gestellt weil der Arbeitgeber den Laptop im Büro befestigen wollte.

Das ist ja aber eine ganz andere Sachlage wie bei uns! Demnach scheint mir das nicht ganz schlüssig was du mir da jetzt erzählst! Und JA ich bin der Meinung das die Kosten des Betriebsrates zwar der Chef bezahlen muss, aber ich muss dem nicht unnötige Kosten reinwürgen nur weil unsere Betriebsratsvorsitzende ihren Kopf durchsetzen will. Und NEIN, wir machen keine Online-Sitzungen, während der Pandemie hat der Betriebsrat das gemacht, aber jetzt nicht mehr, wozu auch. Und selbst dann hätte ich kein Problem meinen eigenen PC/Notebook zu benutzen. Ich denke man kann es auch unnötig kompliziert machen. Und: Wir sind ein kleiner Betrieb mit genau 79 Mitarbeitern, wir fangen alle immer an einem Standort an, da dort unsere Bullis stehen die wir holen müssen, wir haben keine anderen Standorte, man muss die Kirche auch mal im Dorf lassen dürfen.

Was ich den anderen entnehmen konnte gehört der Laptop ins Büro und ist nicht nur zur Verfügung unserer Vorsitzenden.

@Dummerhund / Olav HB / RudiRadeberger / seehas ?

D
DummerHund

10.03.2024 um 16:23 Uhr

"Was ich den anderen entnehmen konnte gehört der Laptop ins Büro und ist nicht nur zur Verfügung unserer Vorsitzenden."

Genau so sieht es aus!

K
Kucki

10.03.2024 um 18:23 Uhr

@jan-phillip Der BR und nicht der VS ist hier der Besitzer, Eigentümer ist und bleibt aber der AG. Es ist auch ein Teil des Betriebes und hat außerhalb dieses nichts verloren. D.h., der VS hat sich auch noch gegenüber dem AG angreifbar gemacht und läuft Gefahr, sich hier u.U. eine Abmahnung einzufangen. Davon abgesehen, ist er und nicht der BR bei defekten oder gar Verlust der persönlich Haftende.

Da der VS hier nach § 858 BGB gegenüber dem BR eine Verbotene Eigenmacht ausübt, könnte man jetzt hingehen, und ihm gemäß § 859 BGB durch Selbsthilfe des Besitzers, das Teil einfach wegnehmen. Dazu bedarf es noch nicht mal eines Beschlusses.

Wenn er meint zuhause was machen zu müssen, steht es ihm ja frei, sich dafür einen PC zuzulegen. Aber BR - Rechner zuhause, ist ein absolutes NoGo.

J
jan-phillip

10.03.2024 um 18:35 Uhr

@Kucki ja ok, verstehe ich. Vielen Dank. Nur, sie hat ja wohl einen PC/Laptop zu Hause, weigert sich aber diesen für Betriebsratsarbeit zu benutzen, deswegen sagte sie ja sie müsse dann einen eigenen vom Chef bekommen.

Kannst du mir bitte "durch Selbsthilfe des Besitzers" erklären?

K
Kucki

10.03.2024 um 19:37 Uhr

Erstmal. Sie hat vom AG außer einer ev. Abmahnung überhaupt nichts zu bekommen. Etwas zu bekommen hat der BR. Der Pflicht ist der AG ja nachgekommen. Soweit also alles richtig.

Dann darf und sollte der BR diesen aber auch Nutzen. Und zwar nur innerhalb des Betriebes.

Wenn darüber hinaus jemand etwas zuhause machen will, ist das ja ehrenhaft, aber nicht per Gesetzt gedeckelt und somit seine Privatsache. Wer damit nicht klarkommt, und auch nicht bereit ist seinen PC oder ähnliches dafür zu nutzen, hat ein Problem. Dann bleibt letztlich nur, die BR – Arbeiten ausschließlich im Betrieb vorzunehmen. Was bezogen auf den Geldbeutel auch sinnvoll wäre, da dieser durch privat durchgeführte Tätigkeiten auch nicht voller wird.

Das mit der Selbsthilfe ist auch ganz einfach. Da eure VS den Rechner für sich vereinnahmt hat und mit nach Hause nimmt, entzieht sie dem BR etwas, was sich in dessen (und nicht in ihrem) Besitz befindet.

Ein AG (Unternehmen) ist hier zwar der Eigentümer, hat es aber in den Besitz (Nutzungsrecht) zur Durchführung seiner Aufgaben im Betrieb dem BR übergeben.

D.H., Das Gerät ist nicht nur Nutzungsgebunden, sondern auch betriebsgebunden und darf nirgendwo mit hingeschleppt werden.

Da sie es aber hiervon abweichend ohne eure Zustimmung (Beschluss) aus dem Machtbereich des BR entfernt hat, was streng genommen einem Diebstahl sehr nahekommt, räumt einem das BGB unter dem § 859 ein sogenanntes Selbsthilferecht ein, das einen dazu berechtigt, etwas das einem durch Eigenmacht entzogen wurde, wieder an sich zunehmen. Also ihr wieder wegzunehmen. Was ich an eurer stelle auch machen würde.

Übrigens, persönliche Mailkonten haben auf einem BR - Rechner auch nichts verloren.

D
DummerHund

10.03.2024 um 21:06 Uhr

@jan phillip "Übrigens, persönliche Mailkonten haben auf einem BR - Rechner auch nichts verloren." Dem stimme auch ich voll zu. Und Frage mal euren Datenschutzbeauftragten was er dazu sagt.

M
Muschelschubser

11.03.2024 um 09:27 Uhr

Mir fiel auch spontan ein Beschluss nach §30 ein. Allerdings sind wir auch immer so unterwegs, dass wir i.S. des Unternehmens die Kosten nicht unnötig aufblähen.

Deshalb wäre ich gedanklich bei einem stationären PC im BR-Büro, auf den jeder zugreifen kann, und zusätzlich bei einem mobilen BR-Gerät, für dessen Benutzung eine Vereinbarung zu erstellen wäre.

Was die Arbeitszeit zu Hause angeht, wurde ja schon der Hinweis gegeben, dass das im Hinblick auf die Zeitgutschriften zu prüfen wäre. Völlig willkürlich Überstunden mit BR-Arbeit schieben zu wollen, wäre z.B. unzulässig. Wenn das aufgrund der Tätigkeit nicht anders zu lösen ist, dann kann das anders gelagert sein. Wenn eine definierte Freistellung nach §38 nicht in Frage kommt, könnte aus betrieblichen Gründen auch § 37 Abs. 3 Satz 1 BetrVG greifen.

Das Thema ist dann auch eng mit dem Datenschutz verzahnt. Zum einen wegen der bereits genannten Nutzung privater Endgeräte, zum anderen wegen des Zugriffs durch unberechtigte Personen, die zu Hause ggf. Zutritt zum Rechner hätten. So ist es z.B. auch tabu, ungesichert Papierunterlagen mit nach Hause zu nehmen.

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