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Gehaltszahlungen

B
brkewill
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen, mal wieder eine Frage: Gibt es eine gesetzliche Regelung wann das Gehalt am Montasende auf de Empfängerkonto sein muss oder regelt das alleine der Arbeitsvertrag? Und wie ist das mit der Valutierung? kann mir da jemand weiterhelfen du mit evtl. sogar eine Quellenangabe geben? Vorab schon mal vielen Dank Gruss

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Community-Antworten (2)

H
Hoppel

28.04.2014 um 16:24 Uhr

@ brkewill

BGB § 614 Fälligkeit der Vergütung Die Vergütung ist nach der Leistung der Dienste zu entrichten. Ist die Vergütung nach Zeitabschnitten bemessen, so ist sie nach dem Ablauf der einzelnen Zeitabschnitte zu entrichten.

Ist ein monatliches Gehalt vereinbart, muss das Gehalt am 1. des Folgemonats auf dem Konto sein. Andere Regelungen können sich aus TV, AV, BV oder betrieblicher Übung ergeben.

Das Thema "Valutierung" musst Du mit Deiner Bank besprechen.

G
gironimo

28.04.2014 um 17:56 Uhr

.... ansonsten siehe auch noch § 87 Abs. 1 Nr. 4 BetrVG (heutzutage fast unbeachtet)

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