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Wie lange haben wir Zeit zu zustimmen - bei Veränderungen der Gehaltszahlungen?

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Ines
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, Mein GF wil Veränderungen der Gehaltszahlungen vornehmen-wie lange hat der BR Zeit zu zustimmen oder abzulehnen oder ihm anderen vorschlag zuunterbreiten.

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Community-Antworten (7)

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Immie

26.05.2008 um 14:32 Uhr

@Ines So lange wie es dauert dies neu zu verhandeln...ausser der Tarifvertrag sagt schon etwas dazu, falls es einen gibt. §87 Abs 1 Nr 4 BetrVG

B
bugschuss

26.05.2008 um 16:49 Uhr

@Ines um welche Gehaltsveränderungen geht es denn? Um die monatliche Gehaltshöhe, um Prämien, Provisionen, Akkordzuschläge, sonstige finanzielle Anreize? Das ist wichtig um es einordnen zu können zu §87. Unabhängig davon würde ich aber sagen, dass es da keine Frist gibt. Je nachdem ob §87 zählt verhandelt ihr dann über eine evtl. Betriebsvereinbarung. und die kann eben dauern bis man sich einigt oder eine Einigungsstelle entscheidet.

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Ines

26.05.2008 um 20:53 Uhr

Hallo bugschuss Es geht darum das der AG die Gehaltszahlung zum August ändern will. Wir haben bisher immer am 15. im Monat bekommen und soll es auf den letzten Werktag umgestellt werden. Ich bin erst seit kurzem BRV und dachte ich muss eine Frist von 14 Tage einhalten.Denn die nächste BR-sitzung ist erst ende der nächsten Woche ,wo wir uns beraten können. So an sich bin ich ja einverstanden mit der Änderung ,ich hätte bloss den Vorschlag ,doch im August zum 15.eine Abschlagzahlung zubeantragen, weil wir viele Mitarbeiter haben die allein Verdiener sind. § 87 wusste ich auch .

K
Kölner

26.05.2008 um 21:00 Uhr

@Ines Dann ist die Argumentationslinie ja klar. Abschlag gegen Zustimmung...

I
Ines

26.05.2008 um 21:08 Uhr

Kannst du mir helfen,wie sieht die Zustimmungserklärung aus,damit ja alles richtig mache. Denn BRV-Seminar kann ich wahrscheinlich erst in September besuchen .Vielen Dank Ines

L
Lotte

26.05.2008 um 21:26 Uhr

Ines, Ihr müsst das Verfahren in der Sitzung beschliessen und dem AG den Beschluss mitteilen.

Der Beschluss: Der Betriebsrat beschließt der Änderung der Gehaltszahlung vom derzeit 15. des Monats zum demnächst Monatsletzten zuzustimmen, wenn der AG im ersten Monat der Umstellung am 15. eine Abschlagszahlung in der Höhe des hälftigen Gehalts leistet. Diese Abschlagszahlung ist für jeden Arbeitnehmer, der von der Umstellung betroffen ist zu leisten. Ja Nein Enthaltungen

Das Schreiben in etwa so: Sehr geehrter Herr Umsteller, der BR hat in seiner Sitzung am ... beschlossen, der Umstellung der Gehaltszahlung vom derzeit 15. des Monats zum demnächst Monatsletzten unter der Vorraussetzung, dass jeder AN, der von der Umstellung betroffen ist im ersten Monat der Umstellung am 15. eine Abschlagszahlung in der Höhe des hälftigen Gehalts erhält, zuzustimmen .

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Benno_BRB

27.05.2008 um 11:53 Uhr

Im TVÖD hat es eine Regelung zu eben diesem Thema gegeben. Da durfte nur zum Dezember umgestellt werden. Vielleicht wendest Du Dich an für Euch zuständige Gewerkschaft. Möglicherweise haben die auch schon eine Regelung und Du zermarterst Dir Deinen Kopf umsonst...

:-)

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