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Dieser Beitrag ist vor 17 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Betriebsvereinbarung zur Terminierung von Gehaltsauszahlungen - Kann mir jemand eine Internetquelle oder eine eigene vorhandene BV dazu nennen/zur Verfügung stellen?

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Coyote
Jan 2018 bearbeitet

Moin DonJohnson,

also wir sind ein Dienstleistungsunternehmen und nicht tarifgebunden. Klar können wir so eine BV wohl auch selbst formulieren; unter anschließender rechtlicher Prüfung durch unsere Rechtsvertretung, zu der wir mittlerweile eine "Standleitung" haben ;-))). Es handelt sich nur um Gehälter. Ich frage Euch deshalb da draußen, weil wir keine Regelung vergessen wollen, auf die man ggf. erst viel später kommt. Und da dachte ich, nachdem ich erfolglos zu diesem Thema gegoogelt habe, viell. gibts ja einen Betriebsrat, der genau diese Thematik bereits gängig betriebsvereinbart hat. Die ganze Nummer ist ja nch § 87 BetrVG mitbestimmungspflichtig. Und wenn wir der GL so eine Vereinbarung schon vorlegen, dann sollte diese nicht mehr viel Raum für endlose Diskussionen liefern. Sozusagen: "Einmal hin, alles drin". DonJohnson, kannst Du mich da unterstützen ? Oder ihr anderen da draußen ? Im Kampf um die Arbeitsplätze und Sicherheit in diesen "goofy" Zeiten für die Belegschaften ! Denn einses ist sicher: § 614 BGB wird nicht ausreichen für eine Klärung bei zu spät überwiesenen Gehältern (Individualrecht). Wir brauchen was, was kollektivrechtlich (also über Betreibsvereinbarung) zu behandeln ist. Wer weiß, manch anderen BR in diesen Zeiten interessiert dieses Thema vielleicht auch brennend. Weil, in normalen Zeiten läuft es ja mit den pünklichen Gehaltszahlungen und keiner denkt dran, wenns mal anders rum geht. Weil, wir alle müssen unsere Lebenskosten bestreiten und pünktlich unseren finanziellen Verpflichtungen nachkommen. Und manchen Arbeitgeber interessiert das herzlich wenig, wenns mal etwas knapp wird. Da haben diese Leute nur noch die Dollarzeichen in den Augen und verspätete Gehaltszahlungen werden so mehr wie "peanuts" gesehen. Antwort 2 Erstellt am 05.05.2009 - 09:16 Uhr von Coyote

Bei dem Gehalt, könnte das sehr wohl tariflich geregelt sein...

Beim Lohn haben wir eine andere BV die dieses regelt.

Aber so oder so, sollte das nciht so schwer sein nur über diese Sache eine BV zu schreiben. Da muß doch nur drin stehen, dass die Gehälter z.B. am vorletzten Arbeitstag im Monat zu überweisen sind - oder so ähnlich.

Bei den Löhnen sieht das anders aus. Hier benötigt es den gleichmäßigen Monatslohn. Dann sind alle variablen Bestandeteile halt einen Monat später zu zahlen. Die Berechnung muß mit eingefügt werden usw...

Was genau also suchst du? Nur Gehälter? Antwort 1 Erstellt am 04.05.2009 - 17:24 Uhr von DonJohnson

Liebe BR-Kollegen da draußen,

Kann mir jemand eine Internetquelle oder viell. sogar eine eigene vorhandene BV zur termingerechten Auszahlung von Lohn und Gehalt nennen/zur Verfügung stellen ? Erstellt am 04.05.2009 - 16:20 Uhr von Coyote

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Community-Antworten (5)

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paula

05.05.2009 um 12:11 Uhr

kannst Du mal erklären warum Du hier Deine Anfrage mehr als .einmal hereinstellst?

Was den Inhalt angeht: für die Lohnempfänger habt ihr doch schon eine Regelung. Wie schwer kann es sein daraus eine für die Gehaltsempfänger zu stricken?

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Coyote

05.05.2009 um 13:07 Uhr

Hallo Paula,

genau: "stricken" ! Hört sich wirklich rechtssicher und kompetent an. Macht ihr das bei euch immer so ? Mal so "stricken" ? Wird schon werden ? Und wenn nicht, ham wa halt "gestrickt" ! Haste denn mal eine "gestrickte" BV da, die Du mir zur Verfügung stellen könntest ?

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paula

05.05.2009 um 13:23 Uhr

Ich glaube ich kann da sehr gut stricken und habe auch keine Probleme mit dem Halt der Maschen. Ich hätte auch eine BV aber ich will Dich nicht vom Selberdenken abhalten... das bildet!

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Coyote

05.05.2009 um 13:41 Uhr

Danke Paula, für den völlig wertlosen Beitrag !

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Immie

05.05.2009 um 14:03 Uhr

Tja Coyote, so läuft das im Leben...Wer .... will muss freundlich sein. Und diese Lebensberatung ist auch noch gratis.

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