Berufskraftfahrer nach Touren entlohnen
Frage. Ist es eigentlich gestattet einen LKW Fahrer nach Leistung zu bezahlen? Einen Betriebsrat gibt es nicht und im Arbeitsvertrag steht nur was vom Stundenlohn. Hintergrund ist dass unser AG mit einem anderem Unternehmen einen Vertrag abgeschlossen hat das wir LKW Fahrer 12 Touren fahren sollen am Tag. Der Bauunternehmende Auftraggeber hat aber Arbeitsende um 17:00 Uhr. Da wir im Öffentlichen Straßenverkehr fahren und gerade morgens und abends Rushouer Verkehr ist und man die Ampeln auch noch mit berücksichtigen muss, sind 12 Touren nie möglich. Mal abgesehen davon das im Arbeitsvertrag nur was von Stundenlohn steht. Schaffe ich dann nur 10 Touren wird auch nur die Fahrzeit bezahlt und nicht die Zeit die ich warten muss um beladen zu werden. Ich meinte das es mal irgendwo was gab das ein solches Leistungsbzogenes Fahren nicht statthaft ist.
Community-Antworten (2)
27.04.2014 um 10:55 Uhr
Arbeitnehmer werden nach Zeit bezahlt; und Vertrag ist Vertrag. Was der AG mit anderen aushandelt spielt keine Rolle.
Wenn Ihr keinen BR habt, wende Dich mal an die Gewerkschaft.
28.04.2014 um 03:16 Uhr
Sehe ich aehnlich so
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