Versicherungsrechtliche Gleichstellung Pharmaaußendienst - Berufskraftfahrer
Es geht um die Ruhezeiten im pharmazeutischen Außendienst. Sind die Mitarbeiter versicherungsrechtlich Berufskraftfahrern gleichgestellt? Wie sieht es mit der Deckung bei Unfällen aus, wenn Ruhezeiten nicht eingehalten werden. Das gilt für die Berufsgenossenschaft und private Versicherungen, z. B. Lebensversicherungen.
Community-Antworten (1)
16.11.2018 um 19:54 Uhr
Das Fahren ist ja nicht Hauptaufgabe und die Kollegen dürften mit ihren "sonstigen" Tätigkeiten+Fahren eher die 10 Stunden Höchstarbeitsgrenze erreichen als die Lenkzeit überschreiten. 11 Stunden Ruhe müssendann ohnehin eingehalten werden.
Bedenke, dass auch die häusliche Tourenplanung und das Berichtswesen, Sonderaufgaben, Tagungsbesuche usw. Arbeitszeit sind.
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