Überstundenanträge / Namen oder Stundenkontingent?
Hallo zusammen,
wie regelt ihr eigentlich Überstundenanträge? Laßt ihr euch die Namen der Kolleg/Innen auf dem Antrag nennen, oder ist es auch rechtens und gängig, das man z.B. nur ein Stundenkontingent freigibt, und der Arbeitgeber dieses dann im Nachgang mit Personen / Namen benennt? Habt ihr da Erfahrungswerte für mich?
Bisher läuft es bei uns so das auf jedem Antrag der Name stehen muß von den Personen die dann Mehrarbeit leisten dürfen. Finde dies aber unpraktisch, zumal der AG uns dann auch immer mit Nachmeldungen von Personen bombadiert.
Freue mich auf Feedback. Vielen Dank.
P
Community-Antworten (2)
16.04.2014 um 17:40 Uhr
Ein Stundenkontigent halte ich persönlich für ein no go. Damit gibt der BR nicht nur seine Mitbestimmung her, sondern er öffnet damit dem AG Tür und Tor zur Antretepflicht der MA. Wer ein solches Instrument nutzt, ist als BR fehl am Platz. ihr könnt nur vor der Ableistung mitbestimmen, d.h. der Antrag muss ein paar Tage vorher, und zwar mit Begründung, Wann, Namen und Anzahl der Stunden auf dem Tisch liegen.
Nachmeldungen kann es eigentlich nur bei extremen Situationen, z.B. bei einem Crash für die Instandhalter, geben.
16.04.2014 um 20:41 Uhr
Ich denke auch - ohne Namen geht es nicht. Überstunden sollen ja nun auch nicht zum Normalfall werden. Wenn es so viele sind, dass die namentliche Zuordnung schon Mühe macht, gibt es zu viele Überstunden.
Der BR sollte daher nicht mit dem AG darüber reden, wie man das Verfahren vereinfacht, sondern wie man von Überstunden runter kommt.
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