Überstundenanträge - nur vom BR-Vorsitzenden unterschrieben?
Hi.. noch einmal eine Frage zum Thema: darf der BR-Vorsitzende Überstundenanträge der GL allein Unterschreiben.
Bei und in der Firma ist es gang und gebe das Überstundenanträge vom BR-Vorsitzenden alleine unterschrieben werden und er beruft sich auf die Geschäftsordnung und die Vollmacht ständig sich wiederholende Geschäftsvorfälle wie Überstundenanträge alleine Unterschreiben zu dürfen!
Stimmt das...?
Gruß Lenny
Community-Antworten (3)
05.06.2008 um 17:59 Uhr
Hallo, wenn ihr das so in eurer Geschäftsordnung stehen habt kann das wohl so gehen.
05.06.2008 um 18:01 Uhr
Der BRV unterschreibt immer alleine ;-). Allerdings erst nach Rücksprache mit den betroffenen MA und seinem Gremium. Wenn ihr ihm allerdings die Vollmacht gegeben habt, das alleine zu entscheiden, ohne euch zu fragen na dann...
05.06.2008 um 18:19 Uhr
@lenny na ja, wenn Überstundenanträge bei euch zu den "sich ständig wiederholenden Geschäftsvorfällen" gehören, dann möchte ich nicht AN bei euch sein; gerade AG Anträge im Rahmen der MBR des §87 BetrVG sollten immer der genauen Überprüfung unterzogen werden, ob das im Interesse der AN liegt, was der AG will; werden eure individuell von Überstunden betroffenen AN vom BR nicht zur Sache befragt? dürfen sie nicht ihre Meinung zu den beantragen Überstunden abgeben? werden sie einfach zur Leistung von Überstunden vom AG "verdonnert" mit Billigung des BR?
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