Überstundenanträge - kann und DARF der BR-Vorsitzende Überstundenanträge allein genehmigen?
Hallo.. kann und DARF der BR-Vorsitzende Überstundenanträge allein genehmigen? Ohne auch nur den Rest des Betriebsrates zu informieren oder nach seiner Meinung zu fragen?
Schon mal Dank für die schnellen Antworten! Ich kenn Euch ja.. ;-)
Gruß Lenny
Community-Antworten (6)
04.06.2008 um 16:13 Uhr
Hallo Lenny,
N E I N, kann und darf er nicht.
Es bedarf eines Antrages der GF an den BR und dort auf der Sitzung eines ordentlichen Beschlusses. So, und nur so!!
04.06.2008 um 16:14 Uhr
Hallo Lenny, nein Der BRV kann garnichts alleine entscheiden! Es muß jeder Antrag durch das gesamte Gremium BR abgesegnet werden.
04.06.2008 um 16:18 Uhr
@Nemeth
Dank für die schnelle Antwort. Wir haben leider den falschen Kammeraden als Vorsitzenden gewählt! Wie es sich jetzt herausgestellt hat! Er neigt sehr zu Alleingängen und meint und sagt auch, dass er viel allein entscheiden darf! Uns anderen fehlt leider das konkrete Hintergrund-Wissen und unsere Lehrgänge sind ja nun auch schon ne Weile her.
Könnte mir vielleicht noch jemand nen TIP geben wo ich das genau nachlesen kann!?
Danke
Gruß Lenny
04.06.2008 um 16:21 Uhr
@Lenny, § 26 BetrVG - III. Stellung des Vorsitzenden - mit Kommentierung!
04.06.2008 um 16:23 Uhr
Ihr seit echt einmalig!!!
Dank
04.06.2008 um 16:26 Uhr
Der Betriebsratsvorsitzende vertritt den Betriebsrat "im Rahmen der von ihm gefassten Beschlüsse" (§ 26 Abs. 2 BetrVG. Das BAG beschreibt die Stellung des Vorsitzenden wie folgt: Der Vorsitzende ist nicht Vertreter des Betriebsrats im Willen, sondern nur Vertreter in der Erklärung (BAG, 17.02.1981- 1 AZR 290/78). Das heißt, dass er zwar die Beschlüsse des Betriebsrats nach außen zu vertreten hat, aber z.B. seine Meinung kein größeres Gewicht hat als die der "normalen" Betriebsratsmitglieder.
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