Hallo,

in unserer Firma gibt es ein 3 Schicht System. Vor 15 Monaten wurde ein Teil der Belegschaft in 2 Schichten eingteilt ohne Mitbestimmung des Betriebsrates.
Nun soll nach 15 Monaten wieder voll in 3 Schichten gearbeitet werden, ist der Betriebsrat mitbestimmungpflichtig?
Der Arbeitgeber hat eine Anfrage bei einem Anwalt gestellt mit der Antwort das der Betriebsrat nicht mitbestimmungspflichtig ist, da der 2 oder 3 Schichtbetrieb im Arbeitsvertrag geregelt ist und sich daher laufend ändern kann und der Arbeitgeber daher von seinem Weisungsrecht Gebrauch machen darf und nunmehr wieder den 3 Schichtbetrieb anordnen kann.

Im Fitting ist es mir zu schwammig.

Kennt sich jemand damit genau aus?

Schöne Grüße