Erstellt am 14.10.2010 um 14:20 Uhr von rkoch
Hmmm - knifflig.... 42 ? (Frei nach Douglas Addams)
Grundsätzlich ist ein AN nur verpflichtet zu leisten was vertraglich vereinbart ist. Also eigentlich nein, keine Schicht. Wenn allerdings der AN bislang an einem Arbeitsplatz beschäftigt ist (oder zukünftig werden soll), an dem Schichtarbeit unabdingbar ist und kein anderer Arbeitsplatz ohne Schichtarbeit frei ist, dann haben wir ein Problem....
Ich lese Deinen Beitrag so, das der Kollege bislang nicht nur einen Vertrag mit Schichtklausel hatte, sondern tatsächlich auch Schichtarbeit gearbeitet hat und man bei der Vereinbarung von Altersteilzeit die Dummheit begangen hat einen neuen Arbeitsvertrag zu verfassen (anstatt nur eine ATZ-Vereinbarung zu verbriefen) - und dabei die Schichtklausel vergessen hat.
I.d.R. wird bei der Vertragsauslegung vor Gericht nicht nur gelesen was geschrieben ist, sondern es wird der Wille der Vertragsparteien ermittelt.
Entsprechend gehe ich davon aus, das bei dieser Sachlage (und dem Fakt das ATZ und Schichtarbeit sich nicht gegenseitig ausschliessen) ein Gericht davon ausgehen würde, das es nicht der Wille beider Parteien war durch die Weglassung der Klausel bei der Vertragsneufassung zu vereinbaren, das der AN zukünftig keine Schichtarbeit mehr zu leisten habe. -> Weiterhin Schicht vereinbart. Natürlich kann ein Gericht auch das Gegenteil des gesagten beschließen.
Ach - hatte der Kollege eigentlich vor diese Frage vor Gericht klären zu lassen? Entschuldige die sarkastische Frage. Aber mal ehrlich: Hat der Kollege tatsächlich vor sich im Zweifelsfalle um diese Frage zu streiten oder geht ihr davon aus das Euer AG es einfach so akzeptiert wenn der Kollege hingeht und sagt: Ich mach keine Schicht mehr weil es im Vertrag nicht mehr drinsteht......
Die Frage ist erlaubt - aber die Realität sagt: es ändert sich durch diesen Fauxpass im Vertrag nichts.