Erstellt am 30.08.2022 um 06:46 Uhr von seehas
Wie kommt ein Arbeitgeber darauf, dass seine Beschäftigten ohne Bezahlung für ihn arbeiten sollen?
Erstellt am 30.08.2022 um 06:50 Uhr von R.R.
Ja das frage ich mich auch. Wird wohl so dargelegt, dass gewisse Mehrarbeit im Gehalt enthalten ist.
Erstellt am 30.08.2022 um 07:14 Uhr von Erbsenzähler
Was steht den im Arbeitsvertrag zu den Tätigkeiten? Ich glaube nicht solche Tätigkeiten.
Je nach Entgelthöhe oder Gruppe ist eine gewisse Anzahl Überstunden inklusive.
Bei uns durften in den 70er die Prokuristen auch mal den Hof fegen, wenn der "Alte" seine Laune hatte.
Erstellt am 30.08.2022 um 08:08 Uhr von seehas
Wenn im Arbeitsvertrag nichts dazu steht, dann ist keine Mehrarbeit im Gehalt enthalten.
Wenn ansonsten 5-Tage-Woche von Montag bis Freitag vereinbart ist (und auch so im Arbeitsvertrag steht), dann muss am Samstag nicht mal gearbeitet werden, egal was der Chef sagt. Dann könnte man für den Samstag noch einen kleinen Zuschlag raushandeln, damit überhaupt jemand kommt.
Erstellt am 30.08.2022 um 09:01 Uhr von Relfe
"Wird wohl so dargelegt, dass gewisse Mehrarbeit im Gehalt enthalten ist."
--> Gedankenfehler -- wenn Mehrarbeit durch das Gehalt abgegolten ist, ist die Mehrarbeit doch bezahlt?
Erstellt am 31.08.2022 um 08:28 Uhr von GabrielBischoff
Was GENAU steht im Arbeitsvertrag?
Ging die Mehrarbeit durch euren Betriebsrat?
Erstellt am 31.08.2022 um 08:42 Uhr von R.R
Vielen Dank für Deine Antwort. Soweit ich weiß, wurde das nicht mit dem ehemaligen Betriebsrat abgestimmt bzw. genehmigt. Wenn aber ein Mitarbeiter seinen Arbeitsvertrag unterschreibt, muss der Betriebsrat das nicht genehmigen. Soweit ich das weiß. Ich könnte mich aber auch irren. Das muss ich mal prüfen.
Erstellt am 31.08.2022 um 08:46 Uhr von Statistiker
Video der W.A.F. zum Thema "Unbezahlte Überstunden": https://www.youtube.com/watch?v=iofqVyfjiII
Erstellt am 31.08.2022 um 08:51 Uhr von Enigmathika
"Wenn aber ein Mitarbeiter seinen Arbeitsvertrag unterschreibt, muss der Betriebsrat das nicht genehmigen."
Das ist richtig, aber angeordneten Überstunden muss der Betriebsrat zustimmen.
Was meinst Du mit "ehemaliger BR"? Habt Ihr jetzt keinen mehr?
Erstellt am 31.08.2022 um 09:03 Uhr von R.R
Wir haben eine neu gewählten BR. Danke für diese Antwort. Mit den Überstunden weiß ich. Ich muss erstmal prüfen, was in der Vergangenheit vereinbart wurde. Ob noch irgendwelche alte Betriebsvereinbarungen abgelegt wurden.
Erstellt am 31.08.2022 um 09:15 Uhr von moreno
Alle Betriebsvereinbarungen müssen im Betrieb ausgehängt sein.
Erstellt am 31.08.2022 um 10:11 Uhr von Dummerhund
https://www.advocard.de/streitlotse/arbeit-und-karriere/arbeitszeit/ueberstunden/ueberstunden-mit-gehalt-abgegolten-ist-das-rechtens/