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Dieser Beitrag ist vor 7 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Definition Wechselschicht

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neci
Nov 2018 bearbeitet

Hallo zusammen Weiß jemand, wie genau "Wechselschicht" definiert wird, bzw. gibt es eine gesetzliche Definition darüber? Ich konnte nichts finden. Wir sind ein tarifgebundener Betrieb, der MTV IG Metall gibt auch nichts darüber her. Danke im vorraus

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Community-Antworten (4)

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Angi

09.11.2018 um 13:19 Uhr

Was ist Schichtarbeit? Schichtarbeit wird nach einem bestimmten Zeitplan zu wechselnden Zeiten (Früh-, Spät-, Nachtschicht) oder zu gleichbleibender, aber ungewöhnlicher Zeit (etwa Dauernachtschicht) geleistet. In über 90 Prozent aller Großbetriebe wird Schichtarbeit praktiziert. Und sie nimmt stetig zu, weil zu den "klassischen" Gründen (wie Rund-um-die Uhr-Einsatz in Krankenhäusern oder am Hochofen) zunehmend wirtschaftliche kommen. Die Maschinen sollen zum Beispiel länger laufen, damit sich die Anlagen besser amortisieren, oder um bei guter Auftragslage keine Erweiterungsinvestitionen vornehmen zu müssen.

Erklärung IG Metall

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nicoline

10.11.2018 um 19:54 Uhr

Weiß jemand, wie genau "Wechselschicht" definiert wird, bzw. gibt es eine gesetzliche Definition darüber? Eine gesetzliche Definition gibt es nicht. Wikipedia sagt folgendes: https://de.wikipedia.org/wiki/Schichtarbeit Und im Übrigen steht häufig in TV dazu etwas. Wenn bei euch Schicht gearbeitet wird, müsste eigentlich auch im TV eine Definition dazu vorhanden sein.

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neci

12.11.2018 um 10:32 Uhr

Guten Morgen Erst mal danke für die Antworten. Wenn in unserem TV was stehen würde, dann würde ich die Frage nicht stellen. Selbst von der IG Metall bekomme ich keine Auskunft darüber. Aus diesem Grund stellte ich hier im Forum diese Frage, da ich über diese Plattform bedeutend mehr Personen erreichen kann und es ja sein könnte, das jemand etwas anderes weiß oder eine gesetztesmäßigkeit kennt.

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nicoline

13.11.2018 um 12:35 Uhr

*Selbst von der IG Metall bekomme ich keine Auskunft darüber. * Vom örtlichen Gewerkschaftssekretär oder von höherer Stelle?

das jemand etwas anderes weiß oder eine gesetztesmäßigkeit kennt. Tja, leider ist es nun mal so, dass es keine gesetzliche Regelung zu Schicht- und Wechselschichtarbeit gibt, aber, unterschiedliche Auslegungen.

Eine davon bei Wikipedia und ich kann dir noch ein Beispiel aus dem TVöD geben. Ist die Frage, ob dir das weiterhilft.

TVöD Krankenhäuser § 7 Sonderformen der Arbeit

Absatz 1 1Wechselschichtarbeit ist die Arbeit nach einem Schichtplan/Dienstplan, der einen regelmäßigen Wechsel der täglichen Arbeitszeit in Wechselschichten vorsieht, bei denen die/der Beschäftigte längstens nach Ablauf eines Monats erneut zu mindestens zwei Nachtschichten herangezogen wird. 2Wechselschichten sind wechselnde Arbeitsschichten, in denen ununterbrochen bei Tag und Nacht, werktags, sonntags und feiertags gearbeitet wird. 3Nachtschichten sind Arbeitsschichten, die mindestens zwei Stunden Nachtarbeit umfassen.

Absatz 2 Schichtarbeit ist die Arbeit nach einem Schichtplan, der einen regelmäßigen Wechsel des Beginns der täglichen Arbeitszeit um mindestens zwei Stunden in Zeitabschnitten von längstens einem Monat vorsieht, und die innerhalb einer Zeitspanne von mindestens 13 Stunden geleistet wird.

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