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Ausfall Arbeitszeit aus betrieblichen Gründen - Fehlzeit durch Urlaub bzw. Überstunden absetzen od. Minusstunden aufbauend ausgleichen?

H
holzbank
Jan 2018 bearbeitet

Wir ziehen als Firma um. Aus diesem Anlass werden am Donnerstag ab 15 Uhr die Computer abgeschalten und dann an den neuen Standort gebracht. Da wir in unserer Arbeit diese Geräte unbedingt benötigen ist also am Freitag kein Arbeiten möglich. Nun wurden wir als BR vom Chef darüber informiert, dass alle Kollegen an diesen Tag die Fehlzeit durch Urlaub bzw. Überstunden absetzen od. Minusstunden aufbauend ausgleichen müssen. Kann das so richtig sein? - die Kollegen die sich trauen den Mund aufzumachen waren drüber ermpört und haben sich bei uns beschwert. Wie können wir nun agieren?

4.23001

Community-Antworten (1)

B
Bergmann

19.01.2007 um 11:57 Uhr

@ holzbank ,

§ 615 BGB :Kommt der Dienstberechtigte mit der Annahme der Dienste in Verzug, so kann der Verpflichtete für die infolge des Verzugs nicht geleisteten Dienste die vereinbarte Vergütung verlangen, ohne zur Nachleistung verpflichtet zu sein. Er muss sich jedoch den Wert desjenigen anrechnen lassen, was er infolge des Unterbleibens der Dienstleistung erspart oder durch anderweitige Verwendung seiner Dienste erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt. Die Sätze 1 und 2 gelten entsprechend in den Fällen, in denen der Arbeitgeber das Risiko des Arbeitsausfalls trägt.

Kommt darauf an , ob ihr eine Reglung habt , wie dieser Ausfall zu überbrücken ist - Arbeitsvertrag/Tarifvertrag etc .

Und :Urlaub dient der Erholung und nicht um Arbeitszeitausfall auszufüllen !!

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