Erstellt am 09.04.2014 um 10:55 Uhr von moreno
Gründe für Betriebsurlaub könnten z.B. sein das ein Zulieferbetrieb Urlaub macht usw. wichtig beim Betriebsurlaub ist 1. Er muss in die Schulferien fallen, er muss schon am Jahresanfang feststehen wegen der Planungssicherheit der Mitarbeiter.
Als Betriebsrat habt Ihr ja Mitbestimmung also geht eine Einführung von Betriebsurlaub nur mit euch oder über die Einigungsstelle.
Erstellt am 09.04.2014 um 11:05 Uhr von gironimo
Ihr seit frei darin zu entscheiden, ob Euch die Gründe des AG als triftig erscheinen oder nicht. Mitbestimmung läuft auf Augenhöhe und Ihr könnt Argumente entgegenhalten. Wenn es zu keiner Einigung kommt, kann die Einigungsstelle angerufen werden.
Ich würde da nicht nach Gesetzen und Urteilen suchen. Die gegenseitigen Interessen sind abzuwägen und zu diskutieren.