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Zwangsurlaub

N
Nordisca
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, Wenn unser AG bis zu 10 Tagen Zwangsurlaub verhängen will und dies dem MBR unterliegt,welche berechtigte nachweisbare Gründe können dies sein ? Wo können wir die nachlesen ?

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Community-Antworten (2)

M
Moreno

09.04.2014 um 12:55 Uhr

Gründe für Betriebsurlaub könnten z.B. sein das ein Zulieferbetrieb Urlaub macht usw. wichtig beim Betriebsurlaub ist 1. Er muss in die Schulferien fallen, er muss schon am Jahresanfang feststehen wegen der Planungssicherheit der Mitarbeiter. Als Betriebsrat habt Ihr ja Mitbestimmung also geht eine Einführung von Betriebsurlaub nur mit euch oder über die Einigungsstelle.

G
gironimo

09.04.2014 um 13:05 Uhr

Ihr seit frei darin zu entscheiden, ob Euch die Gründe des AG als triftig erscheinen oder nicht. Mitbestimmung läuft auf Augenhöhe und Ihr könnt Argumente entgegenhalten. Wenn es zu keiner Einigung kommt, kann die Einigungsstelle angerufen werden.

Ich würde da nicht nach Gesetzen und Urteilen suchen. Die gegenseitigen Interessen sind abzuwägen und zu diskutieren.

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