W.A.F. LogoSeminare

Muß man Zwangsurlaub nehmen?

T
trudi
Jan 2018 bearbeitet

Da bei uns im Betrieb( Wäscherei, Tw. Saisonabhängig) die Saison noch nicht so richtig läuft mußten wir leider ein paar Kollegen Entlassen. Dadurch wird jetzt unser Betriebsablauf völlig verändert. Ab nächste Woche werden wir nur noch mit einer Mangel ( statt 2 ) arbeiten und darum will unser Betriebsleiter mehrere Leute in Zwangsurlaub schicken obwohl die ihren Urlaub schon fest verplant haben. Darf er das oder können sich die Kollegen weigern in Urlaub gehen zu müßen??

4.50606

Community-Antworten (6)

D
DocPille

18.04.2007 um 16:14 Uhr

Hallo,

hier mal ein Link,vielleicht hift das weiter:

http://www.steuernetz.de/homepages/personal/praxistipps/pt556.html

P
packer

18.04.2007 um 16:26 Uhr

moin trudi,

hier ist der betriebsrat nach § 87 Abs. 1 Nr. 5 BetrVG in der Mitbestimmung. ist z.B. ein bereits erteilter urlaub zurückgenommen ohne beteiligung des Br so ist der widerruf nichtig...

wenn die urlaube noch nicht beantragt sind kommt das BUrlG § 7 Zeitpunkt, Übertragbarkeit und Abgeltung des Urlaubs ins spiel

(1) Bei der zeitlichen Festlegung des Urlaubs sind die Urlaubswünsche des Arbeitnehmers zu berücksichtigen, es sei denn, daß ihrer Berücksichtigung dringende betriebliche Belange oder Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer, die unter sozialen Gesichtspunkten den Vorrang verdienen, entgegenstehen. (...)

(2) Der Urlaub ist zusammenhängend zu gewähren, es sei denn, daß dringende betriebliche oder in der Person des Arbeitnehmers liegende Gründe eine Teilung des Urlaubs erforderlich machen. Kann der Urlaub aus diesen Gründen nicht zusammenhängend gewährt werden, und hat der Arbeitnehmer Anspruch auf Urlaub von mehr als zwölf Werktagen, so muß einer der Urlaubsteile mindestens zwölf aufeinanderfolgende Werktage umfassen. (...)

eine einseitige urlaubsgewährung des AG ist also statthaft, wenn dringende betriebliche belange dafür sprechen. ob es bei euch zutrifft mag ich hier nicht sagen. das sollte dann ein anwalt oder ein richter klären...

gruß, packer

P
packer

18.04.2007 um 16:28 Uhr

@ doc guter tip! genau die seite hatte ich auch schon gelesen und nicht in meinen bookmarks abgelegt... danke :)))

D
DocPille

18.04.2007 um 16:29 Uhr

Wenn es einen BR gibt??

Nicht zu vergessen was im Tarifvertrag,wenn ihr angebunden seit,steht.

S
SSGG

18.04.2007 um 16:46 Uhr

Moin Trudi,

waren das betriebsbedingte Kündigungen oder waren die Arbeitsverträge aufgrund Saisonarbeit zeitlich begrenzt? Wurde auch an Kurz- oder Teilzeitarbeit vor Entlassung gedacht?

P
packer

19.04.2007 um 18:09 Uhr

@ doc

geh ich hier auf diesen seiten mal von aus, daß es einen gibt... gibt es keinen, dann sollten die betroffenen AN sich eh an einen anwalt bzw. die rechtsberatung der gewerkschaft wenden... rechtsberatung dürfen wir ja nicht machen :)

Ihre Antwort