Ein herzliches Servus in die Runde. Unser AG möchte ab sofort den Faschingsdienstag auf den Jahresurlaub anrechnen. Bisher wurde uns kein UL abgezogen. Am Faschingsdienstag war und bleibt der Betrieb geschlossen. Handelt es sich hier um eine "Betriebliche Übung" ? Wann ja, dann ist die künftige Anrechnung auf den Jahresurlaub wohl nicht möglich, oder !? Welche Möglichkeiten gibt es ? Danke für Eure schnelle Unterstützung.