Erstellt am 09.04.2014 um 09:26 Uhr von gironimo
In einigen Regionen in Deutschland war dieser Tag ja schon fast so etwas wie ein inoffizieller Feiertag. Dem hat ja das BAG eine Ende bereitet.
Aber dennoch könnte aus meiner Sicht eine "betriebliche Übung" entstanden sein. Das kommt dann immer darauf an, wie denn dieser Tag als frei gestaltet war. Da muss man genau hinschauen und ggf. einen Fachanwalt hinzuziehen.
Will man einen bestimmten Tag im Jahr als Jahresurlaub ansehen, wäre dies aber auf jedem Fall mitbestimmungspflichtig (Urlaubsgrundsätze, § 87 BetrVG). Bevor Ihr hier aber aktiv werdet, solltet Ihr unbedingt die Frage der betrieblichen Übung rechtssicher klären !!!
Denkbar wäre doch auch, die tägliche Sollarbeitszeit um ein paar Minuten zu verlängern und so Spielraum für freie Tage zu bekommen (kommt natürlich auf die Betriebsstruktur an)