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Dienstplanänderungen und Betriebsvereinbarung

M
Miphil
Jan 2018 bearbeitet

hallo alle zusammen,

ich hoffe hier kann mir jemand eine Aufschlussreiche Antwort geben.

Wir wollen eine BV ändern. In der geht es um die Dienstplangestaltung. Speziell bei dem Thema Änderung der Dienstzeiten wissen wir gerade nicht so recht weiter. Wir sind auch frisch gewählt und waren leider noch auf keiner FOBI. und die neue BV hat auch noch Zeit wurde erst zum 1. April gekündigt... also wir haben da keinen Stress... Auf jedenfall hätte ich gerne eine paar Anregungen wie ihr das handhabt bei Dienstplanänderungen. Bei uns ist es jetzt so, dass die alle beim betriebsrat schriftliche eingereicht werden und wir jede DP Änderung genehmigen müssen. Und wenn was kurzfristig ist, dann haben wir ein Bereitschaftshandy. Und diese Änderungen werden noch nicht mal richtig geprüft sondern nur notiert und dann irgendwann in die DP umgetragen.

Wir sind auf der Suche nach einer anderen Lösung. Wir dachten eventuell daran, dass die Wohngruppenleitungen gemeinsam mit den DP Änderungen den angelaufenen DP abgeben. Und wir die dann kontrollieren oder so in der Art, weil so wie das momentan läuft einfach viel zu viel Papierkram ist.

Ich hoffe ihr habt gute Anregungen. Einfach nur zur Ideensammlung

Vielen Dank schonmal

1.80601

Community-Antworten (1)

G
gironimo

08.04.2014 um 11:09 Uhr

Da wir Euren Betrieb nicht kennen, können wir natürlich keine praktischen Ratschläge geben.

Aber grundsätzlich: Ihr müsst eben so umfassend wie möglich Regeln für die Vorgehensweise bei Dienstplanänderungen erstellen und diese in der BV festhalten. So lange dann nach diesen Regeln verfahren wird, braucht der BR dann auch nicht mehr in jedem Einzelfall vorab zustimmen, sondern es reicht eine Meldung über die erfolgte Änderung.

Zu den Regeln sollte nicht nur gehören, wer letztendlich mit wem Änderungen vornehmen kann, sondern auch Angaben über Ankündigungszeiten, Rechte der AN bei kurzfristigen Änderungen usw. Denkt bei der Gelegenheit auch an das Thema "Familie und Beruf" und an eine Störfallregelung im Streitfall.

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