Mitbestimmung bei Dienstplanänderungen
Mich würde mal interessieren, wie andere Betriebsräte in der Behinderten- und Altenpflege mit der Mitbestimmung bei kurzfristigen Dienstplanänderungen umgehen: Der kurzfristige Ausfall muss ersetzt werden. Da lässt die Zeit es nicht zu, noch die Mitbestimmung des Betriebsrates einzuholen. Wie geht ihr damit um? Die Versorgung der Klienten muss gewährleistet sein. Bei mir entsteht aktuell der Eindruck, dass der AG bzw. die Dienstplanschreiber dies ausnutzen und MA im Dienstplan hin und her schubsen.
Community-Antworten (7)
07.11.2024 um 09:25 Uhr
Ich bin BR in einem Krankenhaus und wir haben das in einer BV geregelt:
- Dienstplanänderungen bei akuten personellen Ausfällen: Info an den BR, dieser hat die Möglichkeit unverzüglich zu widersprechen, tut er das nicht, darf geändert werden.
- Dienstplanänderungen mit Vorlaufzeit >7 Tage - Antrag an den BR, den dieser explizit genehmigen muss
- Dienstplanänderungen mit Vorlaufzeit < 7 Tage - bei Zustimmung des Mitarbeiters okay, keine explizite Genehmigung des BR notwendig
Man muss halt auch wirklich nachhalten, welche DP-Änderungen wann erfolgt sind und mit den MA in Kontakt bleiben. Dass Dienste nachbesetzt werden müssen, wenn wirklich Not ist, ist jedem klar und in der Regel funktioniert das auch. Wir müssen nur manchmal die Planer daran erinnern, dass sie nicht einfach machen können, was sie wollen.
07.11.2024 um 09:29 Uhr
"Die Versorgung der Klienten muss gewährleistet sein."-> korrekt, aber da der ArbGeb damit Geld verdienen will, muss er sich auch drum kümmern. "Der kurzfristige Ausfall muss ersetzt werden. Da lässt die Zeit es nicht zu, noch die Mitbestimmung des Betriebsrates einzuholen."-> dazu kann man Regelungen in einer BV festlegen. Evtl. mit Rufbereitschaft, Arbeit auf Abruf.... Dann sollte aber auch der Wertschöpfungsfaktor für solche Dienste oder kurzfristiges Einspringen verankert werden.
07.11.2024 um 10:15 Uhr
Care-Berufe sind verloren. Der Arbeitgeber erpresst euch mit dem Wohlergehen der Klienten und wer in Care-Berufen arbeitet hat nicht die Kaltschnäuzigkeit es die Sorge des Arbeitgebers sein zu lassen.
Ich meine, du hast es mehr oder weniger selbst geschrieben. Die Zeit lässt nicht zu sich an Gesetze zu halten.
Kann man halt nix machen.
07.11.2024 um 11:29 Uhr
"Care-Berufe sind verloren. Der Arbeitgeber erpresst euch mit dem Wohlergehen der Klienten und wer in Care-Berufen arbeitet hat nicht die Kaltschnäuzigkeit es die Sorge des Arbeitgebers sein zu lassen."-> das ist eine völlig blödsinnige Aussage und die weise ich auch vehement ab!!! BV´s in Krankenhäusern und die Nichtbelegung von Betten zeigen ziemlich deutlich, dass an dem nicht so ist. In Altenheimen, Behindertenbetreuung etc. sieht es evtl. noch anders aus. Deine Aussage kann als allgemein nicht stehen gelassen werden.
07.11.2024 um 12:04 Uhr
Ich bin ebenfalls in einem Krankenhaus tätig. Kurzfristige Dienstplanänderungen sind ja nur möglich, wenn die Person freiwillig aus dem Frei kommt oder ihren Dienst tauscht. Unsere Dienstpläne sind bindend. Alles nur auf freiwilliger Basis. Springen die Leute ein oder Tauschen, ist es oke. Wir bekommen dann dazu eine Info und gut ist.
07.11.2024 um 15:03 Uhr
Es ist nicht die Aufgabe der Beschäftigten, dass die Versorgung sicher gestellt ist. Es ist die Aufgabe der GL dies zu tun. Ja die kommen immer daher: Die armen Patienten. Wir könnnen doch nicht. Pflicht... usw. Macht vernünftige BVs mit Zuschlägen für Einspringen und mit mehr Zuschlägen für noch kürzeres Einspringen.
Ich verweise hier mal auf ein anderes Forum: https://forum.betriebsrat.de/thread/34438-mitbestimmung-dienstplangestaltung/?postID=234041&highlight=Dienstplan#post234041 Der 9te Beitrag.
07.11.2024 um 23:52 Uhr
Wo "Arbeit am Menschen" statt findet ist es immer ein bisschen schwieriger. Was ich als BR in keinem Fall zulassen würde, zu sagen: Wenn AG und AN sich einig sind sollen sie mal machen. Pflegende und oder Betreuer haben schon einen gewissen Druck. Ein AG kann das auch mal gerne ausnutzen. AN sagen dann auch schon mal gerne ja, obwohl sie eigentlich gar nicht wollen. AN haben dabei auch weniger im Blick ob bei einem Einspringen in einer anderen Schicht die gesetzliche Ruhezeit eingehalten wird. Als BR würde ich hier Zweigleisig fahren. Einmal §92 BetrVG und zum anderen BV Springer die sich finanziell für den AN lohnt. Dabei sollte darauf geachtet werden das Springer aus verschiedenen Schichten kommen.
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