Hallo liebe KollegInnen,

wegen schlechter Belegung (Wohnheim) sollen div. MitarbeiterInnen Überstunden abfeiern. Dies geschieht z.T. indem die Wohngruppenleiterin wenige Tage vorher dem- / derjenigen sagt, sie brauche zu diesem oder jenem Dienst nicht kommen.
Gibt es da Regelungen / Urteile, ob da eine Frist ist, bzw. ob der Betriebsrat bei derart kurzfristigen Dienstplanänderungen beteiligt werden muss?
Oder läuft so etwas nur über Betriebsvereinbarungn?
Danke,
Wolfgang