Erstellt am 24.07.2007 um 18:13 Uhr von Tortuga
Hallo Santosh,
jeder Dienstplan und jede Dienstplanänderung muss dem BR vorgelegt werden, da hier ein MBR besteht (siehe hierzu auch § 87 (1) Punkt 3 (vorübergehende Verkürzung oder Verlängerung der betriebsüblichen Arbeitszeit)).
Grundsätzlich kann man zum Thema eine BV mit dem AG vereinbaren. Stellt sich die Frage in welchem Rahmen so etwas sinnvoll ist bzw. sein kann.
Vl Gr Tortuga
Erstellt am 25.07.2007 um 09:45 Uhr von Angi1
Hallo Santosh,
muß hier Tortuga widersprechen.
"Vorübergehende Verkürzung oder Verlängerung der betriebsüblichen Arbeitszeit" betrifft Kurzarbeit und Überstunden.
Bei beiden besteht MBR.
Im Fitting steht zu § 87 RN 149
"Der Abbau von Überstunden, also das Gegenteil der vorübergehenden Verlängerung der Arbeitszeit ist nicht mitbestimmungspflichtig."
MfG
Angi1
Erstellt am 25.07.2007 um 10:34 Uhr von Tortguga
Hi Angi1,
der Meinung war ich bis dato auch immer.
Aber hatte letzte Woche ein Seminar für BR´s und da hatten wir genau das Thema! Habe auch etwas ungläubig geschaut, aber ich denke da kann ich einem Arbeitsrichter schon glauben was er von sich gibt (in gr. Teilen zumindest :-)
Viele Grüße
Tortuga