Erstellt am 31.03.2014 um 20:24 Uhr von Globus
sorry, ich doof, ferstehe die Frage nciht...
Erstellt am 31.03.2014 um 20:30 Uhr von Snooker
Ist doch ganz leicht mein alter Stratege Globus. Die BV soll greifen bevor sie überhaupt unterschrieben ist; und das schon morgen.
Dies geht natürlich mitnichten, da eine BV auch erst mal Außenwirkung erlangen muss.
Erstellt am 31.03.2014 um 20:34 Uhr von nicoline
*bei uns in der Firma gibt es neue Arbeitszeiten.*
Gibt es, oder soll es geben?
*Die BV liegt zwar vor aber noch nicht unterschrieben*
Wem liegt sie vor?
*Die neuen Zeiten fangen schon morgen an*
Sagt wer?
*und wird vielleicht im laufe der Frühschicht unterschrieben oder auch nicht weil in dem BV eine Ergänzung fehlt.*
Das ist ja eine wirklich verlässliche Basis, nach der kann man ohne nachzufragen doch arbeiten, oder?
*Wie kann ich da vor gehen? *
Als was fragst Du hier, als BR, als MA?
Erstellt am 31.03.2014 um 20:38 Uhr von Globus
und darum frage ich - ein mitarbeiter - also arbeitnehmer weiß doch gar ncihts von der BV oder dessen gültigkeit... also muss es ein brm sein, und dann verstehe ich die frage halt echt noch immer nicht...
ich doof
Erstellt am 31.03.2014 um 20:51 Uhr von Snooker
Nico, Globus
Macht mal nicht gleich in Wortklauberei.
Sagen wir doch ganz einfach mal ist doch Wurscht ob ein BRM oder "nur" an hier fragt. Und es ist Wurscht woher er es weiss.
Fakt ist; ist die BV noch nicht unterschrieben (scheint wohl so zu sein , sonst hätte der Fragestelle geschrieben, ist wohl noch nicht unterschrieben worden) hat sie noch keine Gültigkeit.
Wenn sie denn mal Unterschrieben ist muss sie auch erst mal Außenwirkung erlangen, sprich MA müssen wissen das Da eine BV existiert, und zwar mit allem drum und dran. Man kann nicht einfach sagen wir haben ne BV und nu mal los morgen. Das geht mitnichten.
Und nun schreibt nicht so schnell, ich bin in der Pension und habe Chicken Wings im Backofen.
Erstellt am 31.03.2014 um 21:05 Uhr von nicoline
Snooker,
na gut, dann antworte Du doch mal ganz langsam auf diese Frage:
*Wie kann ich da vor gehen?*
Erstellt am 31.03.2014 um 21:33 Uhr von Snooker
Nicoline
wie wäre es damit
TzBfG § 12, Arbeit auf Abruf
Oder einfach dem AG die gesamte Schichtplanfibel unter die Nase halten
http://saar.verdi.de/fachbereiche/gesundheit_soziales/kirchen/der_schichtplan_muss_fruehzeitig_angeordnet_werden
Erstellt am 31.03.2014 um 21:45 Uhr von nicoline
Snooker, bevor ich ich mich jetzt nach einer halb durchwachten Nacht hinlege, möchte ich noch etwas verwirrter als onehin schon durch den Schlafmangel, nachfragen, was § 12 TzBfG mit der Frage hier zu tun hat?????????????????????????????????????????????????????????????????????
Oder habe ich Deinen Rat überlesen, wie Luniz nun vorgehen kann?
Erstellt am 31.03.2014 um 22:32 Uhr von Snooker
Nicoline
Den habe ich so eingebracht, weil man wegen der wenigen Angaben nicht ausßschliessen kann das der AG auf möglicherweise zurück greifen will.
Beim durchforsten des eingestellten Links sollte man dann aber auch die Ankündigungsfrist von vier Tagen, nicht außer acht lassen. Aber beides müsste dann die jeweilige Partei mit "Analog" kennzeichnen.
Erstellt am 31.03.2014 um 22:32 Uhr von Nubbel
alles ein wenig kurzfristig.
wenn die bv morgen nicht unterschrieben wird, sollte der betriebsrat die kollegen schnellstens darüber informieren das die alten arbeitszeiten bestand haben und die neuen aus besagten Gründen nicht in kraft treten
Erstellt am 31.03.2014 um 22:57 Uhr von Snooker
Jupp Nubbel eigentlich haste recht.........
.........nur will das der BR wenn man sich so den Eingangsthread anschaut??????
DJ würde sagen, Fragen über Fragen
Erstellt am 01.04.2014 um 09:37 Uhr von gironimo
>Wie kann ich da vor gehen?<
Um was zu erreichen?
Wenn tatsächlich nur eine Anlage noch getippt werden muss, über dessen Inhalt Klarheit besteht -ja dann sei es drum - und die Unterschrift kommt eben erst ein paar Stunden später.
Wenn aber einige Regelungsinhalte noch nicht klar sind oder die Zustimmung noch fehlt, kann die Reaktion doch nur heißen, dass der AG aufgefordert wird es zu unterlassen, die neuen Regelungen schon vor Inkrafttreten der BV anzuwenden.