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Dieser Beitrag ist vor 12 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Resturlaub vom Vorjahr weg bei Krankheit ?

J
jogybär
Jan 2018 bearbeitet

wir haben einen mitarbeiter, der war letztes jahr lange krank sodass er noch 10 tage resturlaub vom letzten jahr hat. Man hat ihm gesagt, dass er sein Resturlaub bis ende märz nehmen soll bzw. "muss". Er hat sich jetzt die 2 wochen bis ende März genohmen, hat jetzt aber in der zweiten Woche seid mittwoch einen krankenschein. Was passiert jetzt mit seinen 3 tagen resturlaub (mittwoch - Freitag). ist der urlaub jetzt weg oder hat er nach dem krankenschein sprich im april noch anspruch drauf !?

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Community-Antworten (5)

F
Farce

28.03.2014 um 00:41 Uhr

Nein er besteht weiter.

Näheres kannst du hier erfahren:

Bundesarbeitsgericht Urt. v. 07.08.2012, Az.: 9 AZR 353/10 Zum Verfall von Urlaub bei Krankheit.

Bundesarbeitsgericht Urt. v. 07.08.2012, Az.: 9 AZR 760/10 Anspruchskonkurrenz zwischen dem gesetzlichen Mindesturlaub und einem übergesetzlichen Mehrurlaub; Fehlen einer Differenzierung zwischen dem gesetzlichen Mindesturlaub und einem übergesetzlichen Mehrurlaub

K
KarlderKäfer

28.03.2014 um 13:49 Uhr

@Farce:

Bist Du Dir sicher? Wenn ich das richtig lese ist der Mitarbeiter doch während seines Urlaubs krank geworden und dann ist das meiner Meinung nach persönliches Pech?

N
newlady

28.03.2014 um 23:43 Uhr

Karlderkäfer, die Antwort ist etwas daneben, wer im Urlaub krank wird ,hat Pech gehabt.( hoffentlich erwischt es dich nicht und dann heisst es, Du hast Pech gehabt.)

Nein, Farce hat Recht .

D
dersensenmann

30.03.2014 um 00:19 Uhr

Moin yogibär, Der Urlaub verfällt, wenn kein anderer TV besteht, spätestens 15 Monate nach Ende des Urlaubsjahres. Die 3 Tage bleiben also erstmal bestehen. Gruß Frank

A
ActionHero

30.03.2014 um 00:52 Uhr

Achtung! Halbwahrheit!

Ein TV ist nur dann relevant, wenn es um den über den gesetzlichen hinausgehenden tariflichen Urlaub geht.

Nur hier können tarifliche Regelungen greifen. Beim gesetzlichen Grundurlaub ist ein TV außen vor.

Was soll hier „erstmal“ bedeuten? Sie bleiben nicht erst mal, sondern 15 Monate durchgehend bestehen.

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