Urlaubskürzung - Resturlaub vom Vorjahr da jetzt teilzeit?
Eine freigestellte BR-Kollegin hatte im letzten Jahr noch 10 Urlaub übrig, bevor sie in MuSchu und Elternzeit ging. Nun ist sie seit Januar wieder da, arbeitet aber nicht mehr vollzeit (wie vor der GEburt des Kindes) sondern Teilzeit. D.h. sie arbeitet nun nur noch 4 Tage die Woche, dementsprechend wird ihr diesjähriger Urlaub "gekürzt".
Jetzt kürzt die Personalabteilung aber auch den Resturlaub vom Vorjahr von 10 auf 8 Tage, da sie ja jetzt teilzeit geht. Geht denn das? Schließlich hat sie den Urlaub doch noch aus der VZ-Zeit. Wo steht, dass der Resturlaub gekürzt werden kann?
Community-Antworten (6)
26.03.2007 um 15:40 Uhr
Hallo, niegens wo steht das das der alte Urlaub gekürzt werden darf. Ich gehe auch davon aus das das nicht Rechtens ist das sie Ihn von 10 auf 8 gekürzt bekommt. Gruß Timo
26.03.2007 um 15:53 Uhr
Könnte mir vorstellen das das korrekt ist.10 Tage bei einer 5 Tage -Woche,wären 2 Wochen Urlaub. 8 Tage bei einer 4 Tage Woche sind ebenfalls 2 Wochen Urlaub.
26.03.2007 um 17:44 Uhr
Moin,
der Urlaub ist nicht gekürzt,sondern nur neu berechnet. Wie Doc Pille schon gesagt hat,die 2 Wochen bleiben erhalten.
27.03.2007 um 16:46 Uhr
@spartacus DocPille
Aber der Resturlaub von 2006 wird doch nicht neu berechnet, er wurde doch für 2006 berechnet und soll in das Jahr 2007 übernommen werden. Iss doch ein Unterschied zwischen Neu berechnen und Übernehmen.
Die Dame muss ja auch nicht 2 Wochen am Stück nehmen, was ist, wenn Sie immer nur 2 Tage in der Woche frei nehmen würde.........
Wie wäre es im Umkehrschluss, wenn die Kollegin im Vorjahr aufgrund AZ-Verkürzung 8 Tage Resturlaub hat und nach ErzU dann Vollzeit geht, dann müsste sie ja plötzlich 10 Tage bekommen oder?
Habe mich mittlerweile belesen und es wird immer nur von "neu berechnen" im Zusammenhang mit Kürzung gesprochen. Was den Resturlaub betrifft, habe ich immer nur "Übertragung" gelesen, aber nichts mit Kürzen.
LG Dana
27.03.2007 um 20:23 Uhr
Dana, und doch haben Spartacus und DocPille Recht:
Aus dem BAG Urteil vom 28. April 1998 - 9 AZR 314/97 "Ändert sich im Verlauf eines Kalenderjahres die Verteilung der Arbeitszeit auf weniger oder auch auf mehr Arbeitstage einer Kalenderwoche, verkürzt oder verlängert sich entsprechend die Dauer des dem Arbeitnehmer zustehenden Urlaubs. Sie ist dann jeweils unter Berücksichtigung der nunmehr für den Arbeitnehmer maßgeblichen Verteilung seiner Arbeitszeit neu zu berechnen. Das trifft auch für einen auf das folgende Urlaubsjahr übertragenen Resturlaub zu, wenn der Arbeitnehmer seit Beginn des folgenden Jahres in Teilzeit beschäftigt ist."
28.03.2007 um 14:35 Uhr
Lotte,
danke dir. ein bag-urteil ist in der hinsicht eine gute und sichere antwort. denn bauchgefühl und wunschdenken stimmen leider nicht oft mit der realität überein. aber das urteil hilft mir sehr weiter. Danke.
LG dana
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