Eine freigestellte BR-Kollegin hatte im letzten Jahr noch 10 Urlaub übrig, bevor sie in MuSchu und Elternzeit ging. Nun ist sie seit Januar wieder da, arbeitet aber nicht mehr vollzeit (wie vor der GEburt des Kindes) sondern Teilzeit. D.h. sie arbeitet nun nur noch 4 Tage die Woche, dementsprechend wird ihr diesjähriger Urlaub "gekürzt".

Jetzt kürzt die Personalabteilung aber auch den Resturlaub vom Vorjahr von 10 auf 8 Tage, da sie ja jetzt teilzeit geht. Geht denn das? Schließlich hat sie den Urlaub doch noch aus der VZ-Zeit. Wo steht, dass der Resturlaub gekürzt werden kann?