Kurzarbeit und Urlaubsanspruch
Hallo zusammen,
mein AG bereitet aktuell Kurzarbeit vor und will zunächst, dass der Urlaub für das Quartal und Resturlaub aus dem Vorjahr genommen wird. Ich verstehe die Rechtslage so, dass nur der Resturlaub aus dem Vorjahr genommen werden muss. Kann der Arbeitgeber verlangen, dass ich meinen normalen Jahresurlaub anteilig nehme?
VG
Community-Antworten (3)
23.03.2020 um 12:07 Uhr
Gibr es einen BR? Dann siehe § 87 Abs.1 Nr.5 BetrVG
23.03.2020 um 12:11 Uhr
Hallo Kratzbürste,
nein, der Betriebsrat ist in Gründung - die Wahl ist aber erst nach der kritischen Phase.
VG
23.03.2020 um 14:18 Uhr
Laut BUrlG hat der Arbeitgeber die Wünsche der Arbeitnehmer zu berücksichtigen- es sein den (...) dringende betriebliche Gründe sprechen dagegen. Der AG kann also nicht verlangen, dass jemand Urlaub macht. Angesichts der derzeitigen Situation sollten aber auch AN in einer zumutbaren Weise kooperativ sein.
Verwandte Themen
Mehrarbeit während der Kurzarbeit (Zeitraum ist unklar)
ÄlterHallo alle zusammen, ich hab eine Frage: Das Unternehmen hat für die Monate Jul bis Ende Dezember mit Zustimmung des Betriebsrates und gültiger Betriebsvereinbarung (Gültigkeit von 07 - 12/14) Kur
Arbeitsvertrag regelt keine Kurzarbeit
ÄlterHallo, bin Angestellter in der Firma mit Arbeitsvertrag. Im Arbeitsvertrag ist keine Klausel wegen Kurzarbeit. Im Arbeitsvertrag steht mein monatliches Einkommen und auch das 13 te Monatsgehalt. I
Fragen rund um die Kurzarbeit
ÄlterUnsere Arbeitgeberin hat es sich nicht nehmen lassen am frühen Morgen (um 04.30 h zum Arbeitsbeginn) höchstpersönlich den Mitarbeitern die bevorstehende Kurzarbeit anzukündigen. Der Betriebsrat wusste
Kurzarbeit / Coronakrise: dringende Fragen!
ÄlterMoin moin an alle, ich habe einige wichtige und dringende Fragen. Meine Frau hat gestern am 17.03. ein Schreiben vom Arbeitgeber erhalten, dass ab 16.03.2020 Kurzarbeit ansteht. Jeder Arbeitnehmer/in
Anwalt für eine BV
ÄlterGuten Morgen alle zusammen, Bei uns ist noch keine Kurzarbeit, der AG möchte das der BR eine BV für die Kurzarbeit ausarbeitet, falls doch die Kurzarbeit in den nächsten Monaten unser Unternehmen trif