Kurzarbeit und Urlaubsanspruch
Hallo zusammen,
mein AG bereitet aktuell Kurzarbeit vor und will zunächst, dass der Urlaub für das Quartal und Resturlaub aus dem Vorjahr genommen wird. Ich verstehe die Rechtslage so, dass nur der Resturlaub aus dem Vorjahr genommen werden muss. Kann der Arbeitgeber verlangen, dass ich meinen normalen Jahresurlaub anteilig nehme?
VG
Community-Antworten (3)
23.03.2020 um 12:07 Uhr
Gibr es einen BR? Dann siehe § 87 Abs.1 Nr.5 BetrVG
23.03.2020 um 12:11 Uhr
Hallo Kratzbürste,
nein, der Betriebsrat ist in Gründung - die Wahl ist aber erst nach der kritischen Phase.
VG
23.03.2020 um 14:18 Uhr
Laut BUrlG hat der Arbeitgeber die Wünsche der Arbeitnehmer zu berücksichtigen- es sein den (...) dringende betriebliche Gründe sprechen dagegen. Der AG kann also nicht verlangen, dass jemand Urlaub macht. Angesichts der derzeitigen Situation sollten aber auch AN in einer zumutbaren Weise kooperativ sein.
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