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Dieser Beitrag ist vor 6 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Kurzarbeit und Urlaubsanspruch

C
Covid-19_2020
Mrz 2020 bearbeitet

Hallo zusammen,

mein AG bereitet aktuell Kurzarbeit vor und will zunächst, dass der Urlaub für das Quartal und Resturlaub aus dem Vorjahr genommen wird. Ich verstehe die Rechtslage so, dass nur der Resturlaub aus dem Vorjahr genommen werden muss. Kann der Arbeitgeber verlangen, dass ich meinen normalen Jahresurlaub anteilig nehme?

VG

22203

Community-Antworten (3)

K
kratzbürste

23.03.2020 um 12:07 Uhr

Gibr es einen BR? Dann siehe § 87 Abs.1 Nr.5 BetrVG

C
Covid-19_2020

23.03.2020 um 12:11 Uhr

Hallo Kratzbürste,

nein, der Betriebsrat ist in Gründung - die Wahl ist aber erst nach der kritischen Phase.

VG

K
krambambuli

23.03.2020 um 14:18 Uhr

Laut BUrlG hat der Arbeitgeber die Wünsche der Arbeitnehmer zu berücksichtigen- es sein den (...) dringende betriebliche Gründe sprechen dagegen. Der AG kann also nicht verlangen, dass jemand Urlaub macht. Angesichts der derzeitigen Situation sollten aber auch AN in einer zumutbaren Weise kooperativ sein.

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