Hallo,
ich habe folgende Frage:

Unser Betrieb arbeitete auf Grund der Auftragslage bis Freitag mit dem Schichtmodell :
6 Tage arbeiten 4 Tage frei. (3 Schichtig- Früh spät Nacht)
Diese Schichtmodell wurde am Freitag abgeändert ohne den Betriebsrat zu informieren und zweitens haben einige Mitarbeiter ihren Freizeitausgleich nicht ganz in Anspruch nehmen können. Dadurch da sie ab Sonntag 22:00 Uhr mit den ursprünglichen Schichtmodell 5 Tage (3 Schichtig Früh-Spät-Nacht) begonnen haben.

Meine Frage, haben die Mitarbeiter Anspruch auf den gesamten Freizeitausgleich ? In unserem Falle 4 Tage ?

Für eine Info wäre ich sehr dankbar.