Krank wie gearbeitet
Bei einem verbindlichen Dienstplan mit bis zu 48 Arbeitsstunden pro Woche werden erkrankten Kollegen nur die vertragliche Arbeitszeit von 40 Stunden angerechnet. Das kann doch nicht rechtens sein, die Kollegen kommen durch die Reglung in Minusstunden.
Community-Antworten (1)
25.03.2014 um 11:37 Uhr
Nein - das kann nicht sein. Der Krankentag ist Zeitneutral zu bewerten.
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