Info an alle Mitarbeiter zB bei Einstellung neuer Mitarbeiter - nicht erlaubt wegen Datenschutz?
Hallo,ihr Lieben. Wir haben bis jetzt immer einen Aushang für alle Mitarbeiter gemacht zB bei Einstellung neuer Mitarbeiter, bei Verlängerung von AV,wenn Zivi oder I Euro Jobber befristet beschäftigt sind oder MA mit den Stunden nach oben gesetzt wurden. Gestern meinte unsere Chefin im Monatsgespräch, das sie dies nicht mehr möchte und es auch nicht erlaubt sei sprich Datenschutz und ins Besondere bei befristeten Verträgen ??? Wir sind ein Pflegeheim, die Infozettel wurden in den Dienstzimmern auf der Etage und im Bereich wo sich Verwaltung, Küche und Wäscherei befinden, an einer Tafel angebracht die im Gang hängt und nur für BR Info da ist. Wir waren und sind nach wie vor der Meinung,das dies erlaubt ist. Danke für Antworten Cassy
Community-Antworten (7)
12.06.2009 um 19:56 Uhr
@ cassy
wie kommt ihr darauf, daß ihr persönliche daten der mitarbeiter einfach so aushängen dürft ?
12.06.2009 um 20:17 Uhr
@cassy, da muss ich jetzt aber meinen Pedantenmodus einschalten.... Schwarze Bretter und ihre kommunikativen Möglichkeiten sind wichtig, aber auch äusserst sensibel zu händeln. Eine wirksame/aktuelle Öffentlichkeitsarbeit geht nur unter dem Aspekt Datenschutz!
Last but not least....Seminare bieten dazu gute Möglichkeiten auf der wasichdarfundwasichnichtdarf Schiene.
12.06.2009 um 20:29 Uhr
@ ALLE Es gibt also Chefs die lesen. Deutschland ist gerettet! tik-tak
12.06.2009 um 20:43 Uhr
@ tiktak, Du bist mir aber ein Scherzkeks ():o)
12.06.2009 um 22:08 Uhr
hallo kriegsrat. wir haben dann zB geschrieben : ab dem .... wird auf der zweiten etage ein neuer MA eingestellt oder im rahmen der mehraufwandsentschädigung werden vom.... bis .... zwei Arbeitskräfte das Team unterstützen. was ist daran falsch und woher sollen die Ma sonst die Infos bekommen ? also darf an die Info Tafel nur Allgemeines nichts personelles ? ! Cassy
12.06.2009 um 23:40 Uhr
@ ALLE Ich glaub das mit dem Datenschutz und der möglichkeit solche internen Dienstangelegenheiten bekannt zu geben, kann man machen. Dazu ist aber das Einverständnis aller MA nötig oder ihr stimmt ab, dann braucht ihr aber auch die absolute Mehrheit um das machen zu können. Krischi
13.06.2009 um 07:34 Uhr
@ cassy
wenn ihr keine namen nennt, und das ganze als allgemeine info verpackt, schauts etwas anders aus aber, wie pirat schon schrieb, sensible sache und schulungswürdig
ich würde das anliegen eures AG, dies zukünftig nicht mehr zu machen, direkt mit einem entsendebeschluß zu einem relevanten seminar (datenschutz im betrieb oder ähnliches) verbinden
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