Urlaubsanspruch bei Krankheit
Hallo zusammen. Ich hoffe, Ihr könnt mir weiter helfen. Wir haben in unserem Betrieb einen Kollegen, der schon seit September krank geschrieben ist und vielleicht noch einige Zeit ausfallen wird. Nun möchte die GV, dass die Urlaubstage in der Zeit der Krankheit verfallen und wir als BR sollen darüber entscheiden. Eigentlich schon ein Unding. Wir sind ein 7er Gremium und LEIDER nicht einig.
- Dürfen wir als BR eigentlich darüber entscheiden.
- Falls ich überstimmt werden sollte, kann der kranke Kollege uns als BR in Regress nehmen.
Schon mal im voraus Danke
Community-Antworten (4)
22.03.2014 um 10:42 Uhr
Der BR darf deshalb nicht darüber entscheiden, weil er zwar gemäß § 87 BetrVG bei der Erstellung allgemeiner Urlaubsgrundsätze und bei Streitigkeiten über die Lage des Urlaubs in der Mitbestimmung ist - nicht aber bei der Zahl der Urlaubstage.
Hier gilt Satz 1 des § 87 BetrVG: ... sofern eine gesetzliche oder tarifliche Regelung nicht besteht .... - und die besteht.
21.03.2014 um 22:19 Uhr
Dürft ihr nicht. Anschließend (solltet ihr dennoch abstimmen) hätte der AG nichts mehr zu lachen und diesen BR würde ich der Lächerlichkeit aussetzen.
21.03.2014 um 22:54 Uhr
Regress ist nicht, aber lasst die Finger davon!
21.03.2014 um 23:18 Uhr
Da gibt es in keinster Weise etwas zu entscheiden. (s.Kölner) Außerdem gibt es Rechts-sprechungen. Der Urlaub verfällt durch Krankheit nicht. Er verfällt erst nach 15 Monaten. Also Anspruch aus 2013 ist bis 31.03.2015 gültig.
Verwandte Themen
Urlaubsanspruch im 2. Halbjahr
ÄlterHallo an alle, ich habe eine Frage zu Urlaubsanspruch trotz Krankheit und Anspruch auf Urlaubsgeld trotz Krankheit, wenn der Kollege danach wiederkommt und das Arbeitsverhältnis kündigt. Im Vertra
Praktikant und Urlaubsanspruch?
ÄlterFolgender Sachverhalt: Eine Mitarbeiterin bei uns (Dienstleistungsgewerbe) hat vom 1. Juni 2007 bis zum 31. Dezember 2007 (7 Monate) ein Praktikum gemacht. Der Vertrag wurde auf 6 Monate ausgestell
Langzeiterkrankung Urlaubsgeld/Weihnachtsgeld
ÄlterHallo an alle, ich bin recht neu im BR und habe eine Rückfrage zu einem Krankheitsfall. Ein Kollege ist seit Anfang des Jahres mit einem Bandscheibenvorfall arbeitsunfähig erkrankt und bezieht seit
Urlaubsanspruch bei langer Krankheit - gilt der gesetzliche oder der vereinbarte Urlaub?
ÄlterHallo Eine Kollegin hat lt. Vereinbarung ein Urlaubsanspruch von 36 Tagen (6 Tage Woche). Diese Kollegin ist jetzt wegen schwerer Krankheit schon fast ein Jahr krankgeschrieben. Vorraussichtlich wird
Befristeter Arbeitsvertrag - Urlaubsanspruch
ÄlterHey zusammen, wir haben einen AN mit einem befristeten Arbeitsvertrag von 2 Jahren bis 01.07. Die Frage ist nur wieviel Urlaubsanspruch diese Person nun hat. Für Teilmonate gibt es bei uns keinen Url