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Urlaubsanspruch bei Krankheit

J
jonnyB
Nov 2016 bearbeitet

Hallo zusammen. Ich hoffe, Ihr könnt mir weiter helfen. Wir haben in unserem Betrieb einen Kollegen, der schon seit September krank geschrieben ist und vielleicht noch einige Zeit ausfallen wird. Nun möchte die GV, dass die Urlaubstage in der Zeit der Krankheit verfallen und wir als BR sollen darüber entscheiden. Eigentlich schon ein Unding. Wir sind ein 7er Gremium und LEIDER nicht einig.

  1. Dürfen wir als BR eigentlich darüber entscheiden.
  2. Falls ich überstimmt werden sollte, kann der kranke Kollege uns als BR in Regress nehmen.

Schon mal im voraus Danke

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Community-Antworten (4)

G
gironimo Akzeptiert

22.03.2014 um 10:42 Uhr

Der BR darf deshalb nicht darüber entscheiden, weil er zwar gemäß § 87 BetrVG bei der Erstellung allgemeiner Urlaubsgrundsätze und bei Streitigkeiten über die Lage des Urlaubs in der Mitbestimmung ist - nicht aber bei der Zahl der Urlaubstage.

Hier gilt Satz 1 des § 87 BetrVG: ... sofern eine gesetzliche oder tarifliche Regelung nicht besteht .... - und die besteht.

K
Kölner

21.03.2014 um 22:19 Uhr

Dürft ihr nicht. Anschließend (solltet ihr dennoch abstimmen) hätte der AG nichts mehr zu lachen und diesen BR würde ich der Lächerlichkeit aussetzen.

O
Oblatixx

21.03.2014 um 22:54 Uhr

Regress ist nicht, aber lasst die Finger davon!

N
newlady

21.03.2014 um 23:18 Uhr

Da gibt es in keinster Weise etwas zu entscheiden. (s.Kölner) Außerdem gibt es Rechts-sprechungen. Der Urlaub verfällt durch Krankheit nicht. Er verfällt erst nach 15 Monaten. Also Anspruch aus 2013 ist bis 31.03.2015 gültig.

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