Hallo, liebe Mitstreiter,

ich benötige fachliche Hilfe bezüglich Überstunden. Gemäß ArbZG §3 darf die tägliche Arbeitzeit 10 Stunden täglich nicht überschreiten und darf innerhalb von 6 Kalendermonaten/24 Wochn 8 Std. werktägich nicht überschreiten - soweit klar.

1.Wir sind aktuell mit einer Systemumstellung beachäftigt und einzelne Kollegen machen seit 3 Monaten Überstunden (max. 10 Std/tägl.). Da bisher kein Ende abzusehen ist, hier meine Frage: Greift hier §14 (2) 1. ArbZG "Ausnahmen"? ( 48 Std.wöchentlich max. in 6 Monaten)?

2.Die betroffenen Kollegen sind alle einverstanden und bereit in dieser Situation die Mehrarbeit zu leisten. Sollte von Ihnen eine schriftliche Einverständnis-Erklärung vorliegen?

Vielen lieben Dank üfr Eure Hilfe