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Kurzarbeit abgelehnt - Mitarbeiter rutscht mit den Stunden ins Minus

A
Anni0411
Aug 2022 bearbeitet

Hallo Zusammen, ich bin dieses Jahr in den BR gewählt worden und leider noch nicht ganz so fit in manchen Themen.

Unser Unternehmen hatte für den Monat Juni Kurzarbeit angemeldet und bei der Schichtplanung die Mitarbeiter entsprechend ausgeplant.

Jetzt ist es so das die AfA die KA im Juni abgelehnt und die Personalabteilung bei den Mitarbeitern Gleitzeit eingetragen hat.

Natürlich rutschten die Mitarbeiter so ins Stundenminus (laut unserer BV max. -22,5 , jedoch haben wir MA die jetzt bei -56 Stunden sind). Jetzt sprechen einige von einer geplanten Sammelklage - da die Mitarbeiter daran nicht schuld sind. Wie verhält sich das, wenn der Mitarbeiter aber ausgeplant werden möchte?

Hat jemand hier Erfahrung?

Viele Grüße aus Rastatt

Anni

1.27209

Community-Antworten (9)

C
celestro

18.08.2022 um 17:33 Uhr

Wenn die AFA die Ka ablehnt, muss der AG die Stunden ganz normal vergüten. Jetzt können die MA natürlich klagen (hat man den AG mal angesprochen?), aber wer nicht mitklagt, wird wohl die Stunden auch nicht bekommen.

A
Anni0411

18.08.2022 um 17:37 Uhr

Das Thema kocht aktuell erst auf. In meinem Gremium ist es so, dass die Kollegen eher schlecht auf den AG gestimmt sind - gefühlt einfach schon aus Prinzip.

Unser AG hat den MA GLZ eingetragen, damit die MA keine Lohneinbußen haben.

E
enigmathika

18.08.2022 um 17:46 Uhr

"Unser AG hat den MA GLZ eingetragen, damit die MA keine Lohneinbußen haben."

Vermutlich eher, damit die fehlenden Stunden nachgearbeitet werden können. Wenn der Arbeitgeber die Mitarbeiter:innen vorzeitig nach Hause schickt, kommt er in Annahmeverzug. Mit der schnell eingerichteten "Gleitzeitregelung" hofft er sagen zu können "Liebe Leute, Ihr dürft früher nach Hause gehen, weil jetzt nichts zu tun ist, dafür bleibt Ihr dann länger, wenn viel Arbeit anfällt".

B
Blaupunkt

18.08.2022 um 17:49 Uhr

Warum suchen sich diese "Kollegen" nicht einfach einen neuen Job, wenn doch alles mies läuft? Zumindestens aus deren Sicht ...

Um es zu verstehen, die MA haben entsprechend weniger gearbeitet, haben daheim die Füße hochgelegt und fordern nun diese Stunden ein, in denen sie nichts getan haben, korrekt?

Das ein Unternehmen keine Kurzarbeit durchführt, wenn es gut läuft, ist den Kollegen egal?

R
Relfe

18.08.2022 um 18:59 Uhr

Gleitzeit neu einrichten ist mitbestimmungspflichtig, wäre die Frage: war die Gleitzeitregelung neu oder gabe es die schon vorher?

abgesehen davon liegt das Betriebsrisiko beim AG und der muss doch mit euch eine BV verhandelt haben? was steht in der BV zu diesem Fall, wenn die KA vom Amt abgelehnt wird?

eigentlich sollte die MA nicht nur sauer auf den Chef sein, sondern auch den BR fragen was die für eine BV-KA zugestimmt haben?

@blaupunkt es haben genug Unternehmen KA eingeführt ohne finanzielle Notwendigkeit, einfach wegen der Regelung 10%/10%. Da wurde das Betriebsrisiko auf den Staat und somit den Steuerzahler transferiert. Da haben die Unternehmen nicht auf Rücklagen zurückgegriffen, sondern die KA-Mittel mitgenommen. die Autobranche hat z.B. die höchsten Gewinne eingefahren während KA und auch andere Unternehmen haben Gewinnmaximierung betrieben. --> und das war genauso rechtlich einwandfrei, wie das den MA wie in diesem Fall schadlos gestellt werden

U
UliPK

18.08.2022 um 19:07 Uhr

OT an

@Blaupunkt Na, du bist ja mal echt ein lustiges Kerlchen. Die Krankheit, die dich befallen hat, wünsche ich niemanden. Mal ein paar ernsthafte Fragen, Tut das weh beim Denken? Ist das ansteckend? Kann das noch geheilt werden? Haben deine Fenster Gitter davor? Ist der Raum, indem du dich befindest, abgeschlossen? Ist es eine Auswirkung deiner Krankheit hier zu versuchen Anschluss zu finden. Fragen über Fragen, die du hoffentlich genauso gewissenhaft beantworten wirst wie wir es von dir, in deinem Stadium der Krankheit erwarten können.

OT aus Sorry Anni0411

A
Anni0411

18.08.2022 um 19:18 Uhr

Nein, in der BV KA ist dieses Szenario nicht abgebildet. Wir sind Dienstleister für einen großen Automobil Hersteller - und die Pokern einfach: ja wir fahren Schicht, nein lassen wir ausfallen.

In der BV steht, dass wir zustimmen, dass die MA bis zu - 22,5 Stunden haben dürfen um dem KuG auszuweichen. Einige haben jetzt aber mehr; da sie aus dem Vorjahr noch Minusstunden haben… oder eben statt Urlaub noch GLZ eingetragen haben.

S
seehas

19.08.2022 um 09:45 Uhr

@Anni0411 Verstehe ich das richtig, die MA können bis 22,5 Stunden Minus machen statt in Kurzarbeit zu gehen. Erst wenn die 22,5 Stunden Minus erreicht sind greift die Kurzarbeit? Die Arbeitnehmer haben dabei ein Wahlrecht? In dem Fall werden wohl die 22,5 Stunden bei denen die diese Option gewählt haben abgeschrieben werden müssen. Alles was darüber hinausgeht ist Annahmeverzug. Der Arbeitnehmer wurde vom Arbeitgeber bewusst nicht zur Arbeit eingeteilt, obwohl er bereit gewesen wäre. Dann muss der Arbeitgeber die Zeit trotzdem vergüten / als gearbeitet gutschreiben. Siehe auch BGB § 615.

R
Relfe

19.08.2022 um 10:55 Uhr

das mit dem Wahlrecht wird spätestens bei der Kontrolle durch das Amt Ärger geben, weil die sind da sehr genau mit diesen Dingen. Solange KA vermieden werden kann, und das kann sie in diesem Fall mit dem Gleitzeitkontenreglungen in der BV explizit, wird die KA nicht genehmigt bzw. bei der Kontrolle moniert. Bei KA werden die Konten zunächst gem den Regel zur KA auf das zulässige Stundenmass "gefahren" und dann eingefroren.

nach meiner Auffassung ist alles Annahmeverzug, aber das muss jeder AN für sich individuell einklagen.

--> da hat der BR der die BV abgezeichnet hat "gepennt", inwieweit das relevant sein kann für die Problematik, kann ich nicht beurteilen. Das sind alles Informationen, die das Amt zur Verfügung stellt, also man hätte das vor Abschluß der BV klären müssen

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