Veränderte Arbeitszeit (Frühschicht)
In meiner Arbeit gibt es kein Betriebsrat nur einen Belegschaft! Meine Arbeitszeit ist vertraglich in Früh und Spätschicht eingeteilt. Ich habe vor einem Jahr in Teilzeit gewechselt, damit ich am Nachmittag mehr Zeit mit meinem Sohn für die Hausaufgaben habe.N un hat mich die Kassenaufsicht einfach 2 Stunden später im Personalplan in der Frühschicht eingeteilt! Darf sie das so wie es ihr gefällt? Sie hat gesagt, wenn ich damit ein Problem habe kann ich zum Chef gehen! Sie braucht mich in der Zeit, wo die meisten Kunden sind. Der Geschäftsgang unter der Woche ist nicht gut und am Wochenende wäre ich von mir aus dazu bereit! Gibts da ein Urteil oder Gesetz das der AG nicht einfach die Arbeitszeiten ändern kann so wie er will?
Community-Antworten (2)
18.03.2014 um 10:16 Uhr
Das kommt darauf an, was Du mit dem Arbeitgeber vereinbart hast - also was im Arbeitsvertrag steht, bzw. was Du zusätzlich vereinbart hast, als Du in Teilzeit gegangen bist.
Vertrag ist Vertrag - wenn Du konkret vereinbart hast, dass Deine Arbeitszeit in einem bestimmten Zeitfenster liegt, ist das so. Wenn nicht - oder es gibt Öffnungsklauseln in der Vereinbarung - dann hast Du schlechte Karten.
18.03.2014 um 20:03 Uhr
Hallo .
Das ist das Problem im Einzelhandel.
Flexibilisierung der Arbeitszeit nennt man das.
Würde mit dem Chef reden und ihm vorschlagen am Wochenende zu arbeiten da da viele ja frei wollen und wenn du da arbeiten kannst dann wäre das doch eine Möglichkeit.
Gut wäre es auch wenn in deinem Arbeitsvertrag die genauen Schichten stehen würden. Was sicherlich nicht sein wird.
Wählt doch einen b r .
Wäre wichtig, denn im Einzelhandel werden in den kommenden Jahren noch einige Veränderungen anstehen.
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