Erstellt am 18.03.2014 um 09:16 Uhr von gironimo
Das kommt darauf an, was Du mit dem Arbeitgeber vereinbart hast - also was im Arbeitsvertrag steht, bzw. was Du zusätzlich vereinbart hast, als Du in Teilzeit gegangen bist.
Vertrag ist Vertrag - wenn Du konkret vereinbart hast, dass Deine Arbeitszeit in einem bestimmten Zeitfenster liegt, ist das so. Wenn nicht - oder es gibt Öffnungsklauseln in der Vereinbarung - dann hast Du schlechte Karten.
Erstellt am 18.03.2014 um 19:03 Uhr von Teufel
Hallo .
Das ist das Problem im Einzelhandel.
Flexibilisierung der Arbeitszeit nennt man das.
Würde mit dem Chef reden und ihm vorschlagen am Wochenende zu arbeiten da da viele ja frei wollen und wenn du da arbeiten kannst dann wäre das doch eine Möglichkeit.
Gut wäre es auch wenn in deinem Arbeitsvertrag die genauen Schichten stehen würden.
Was sicherlich nicht sein wird.
Wählt doch einen b r .
Wäre wichtig, denn im Einzelhandel werden in den kommenden Jahren noch einige Veränderungen anstehen.