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Zur Absicherung von Betriebsratssitzungen auf Schlaf verzichten?

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BRKlaus
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen, ich habe mal folgende Frage, wie macht ihr das? Unser Betriebsrat hat jeden Donnerstag seine reguläre Sitzung und zwar gegen 19:00 Uhr. In unseren Unternehmen wurde jetzt eine Frühschicht eingeführt (bisher nur Spätschicht und Nachtschicht) und dies wirft folgendes Problem auf: Wenn ich nach der Frühschicht die 13:00 Uhr endet, um 19:00 Uhr eine Betriebsratssitzung abhalten soll, die voraussichtlich bis nach 22:00 Uhr geht, aber früh um 4:00 Uhr aufstehen muss, um 06:00 Uhr zur Frühschicht anzutreten, komme ich nicht auf meine Ruhezeiten. Da Betriebsratszeit nicht als volle Arbeitszeit anerkannt wird und ich mich somit auch nicht auf die Ruhezeit von 11 Stunden berufen kann, komme ich unter Berücksichtigung meiner tatsächlichen Ruhezeit auf gerade mal 6 Stunden Schlaf. Es ist durch unseren Dreischicht-Betrieb so schon schwer alle BR-Mitglieder bei der turnusmäßigen (wöchentlichen) Sitzung dabei zu haben, wenn nun auch noch der Betriebsratsvorsitzende verhindert ist, weil er Frühschicht hat, ist aus meiner Sicht eine ordentliche Betriebsratsarbeit nicht mehr realisierbar. Natürlich könnte ich mich freistellen lassen (wir haben keinen freigestellten BR-Vorsitzenden), aber dies wären dann wegen einer Sitzung immer zwei Tage (wegen der Einhaltung von 11 Stunden Ruhezeit) und dies macht aus produktionstechnischer Sicht große Schwierigkeiten (Personalmangel, wie eigentlich überall). Nun die Frage an euch, wie macht ihr das, oder besser gesagt habt ihr hierfür einen Lösungsvorschlag? Kann ich zur Absicherung der Betriebsratssitzungen einen Schichttausch erwirken bzw. wenn nicht, ist dies nicht eine Behinderung von Betriebsratsarbeit? Was würdet Ihr an meiner Stelle tun?

Vielen Dank für eure Mitarbeit-mit freundlichen Grüßen

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Community-Antworten (6)

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gironimo

11.02.2015 um 11:56 Uhr

BR-Tätigkeit gilt zwar nicht als Arbeit - einen Anspruch auf Ruhe hat man dennoch.

Da für die Zeit der BR-Sitzung ein Freizeitausgleich gewährt werden muss, kann die Schicht eben nicht um 6.00 Uhr beginnen - sondern später. Wenn keine ausreichende Ruhezeit möglich war noch später.

Da macht es dann Sinn, bei der Schichtplanung die BR-Sitzung nicht als Störfall zu betrachten, sondern gleich mit einzuplanen. Also ggf. Schichtwechsel an Tagen der Sitzung oder dem Tag danach.

Die Frage des Personalmangels stellt sich nicht. Der AG muss das Sicherstellen - wenn er nicht genügend Personal zur Verfügung stellt, hat er die Folgen zu tragen - nicht der BR.

M
martinez

11.02.2015 um 12:07 Uhr

setzt die BR Sitzungen doch einfach früher an.

z.b Ende der Frühschicht

Frühschichtler machen Ü-std..Spätschicht macht es unter der AZ und die NS kann sich auch ausschlafen.

Über den Zeitpunkt der BR Sitzungen entscheidet ihr und nicht der AG

B
BRKlaus

11.02.2015 um 12:29 Uhr

@gironimo Ja gebe ich dir vollkommen Recht, aber wo stehen die gesetzlichen Grundlagen (Urteile/ Paragraphen), dass ich meinen Arbeitszeitbeginn wegen BR-Arbeit verschieben darf?

„Schichtplanung die BR-Sitzung nicht als Störfall zu betrachten, sondern gleich mit einzuplanen“ ja das wäre der Idealfall, aber wie in anderen Betrieben auch, fahren wir zur Gewinnoptimierung Einzelner auf der „letzten Rille“. Die Besetzungsnormativen wurden so stark „runtergeschraubt“, dass wenn drei BR-Mitglieder zur BR-Arbeit wegtreten, quasi andere unsere Arbeit mitmachen müssen, die Folgen hiervon kennst du sicher auch – es wird nicht auf den Chef geschimpft, sondern auf den BR . . . Die einzige Lösung hierfür wäre Einstellung weiterer Arbeitskräfte, aber dies „geht dann wirklich zu weit . . .!“

@ martinez: setzt die BR Sitzungen doch einfach früher an . . .

zuerst einmal vielen Dank für die rasche Antwort.

Die BR-Sitzung eher ansetzen macht es nicht leichter, dann wären zwar alle aus der Frühschicht da und die aus der Spätschicht sowieso, aber alle die Nachtschicht haben eben nicht, weil sie ihre Ruhezeit unterbrechen müssten. Die Nachtschicht ist erst 06:00 Uhr zu Ende und so kämen diese BR-Mitglieder - abzüglich der Fahrt zur Arbeit - auf max. 6 Stunden Schlaf - sie hätten dann also das gleiche Problem wie ich (siehe oben).

Viele Grüße

M
martinez

11.02.2015 um 14:02 Uhr

naja irgend einer muss wohl in den sauren Apfel beißen in 3 Schicht.

Die Ruhepause wird durch BR Sitzungen auch nicht wirklich unterbrochen, nicht nach dem Gesetz.meiner Meinung nach.

Ihr könntet hier noch versuchen einen vernünftigen weg mit dem Chef zu finden.

z.B. du machst keine Nachtschicht mehr und legst die Sitzungen auf die Tage wo die anderen BRM früh und spät haben. Dann aber am besten zwischen früh und spät damit keiner extra herfahren muss..

andere Lösung:

Ihr seit bei der Schichtplanung in der Mitbestimmung, dann muss man die Schichten halt so auslegen damit es zur Sitzung keine Probleme gibt!

andere Auswege seh ich hier leider keine.

Und da ihr nicht der einzigste 3 Schicht betrieb seit wirst du hier auch keine extras durchbringen..

Jetzt stell dir mal vor ihr hättet 5 Schicht :)

dann wirds kompliziert hehe

B
BloodyBeginner

11.02.2015 um 22:28 Uhr

Diese Frage zu Betriebsratsarbeit, Schicht und Schlaf ist ja nicht neu und je öfter ich sie lese, desto mehr verundert bin ich. Betriebsräte sollen nicht besser oder schlechter gestellt werden. Das ist Fakt. Zugleich ist aber BR Arbeit ein Ehrenamt, auf den das ArbZG nicht anzuwenden ist. Also nix mit 11 Stunden Ruhezeit. Wem das nicht passt, sollte sich für das Amt im Schichtbetrieb nicht bewerben. Man kann sich nicht nur Rosinen rauspicken. Denn dafür dass man ja extra zur Sitzung außerhalb der eigenen Arbeitszeit kommt, bekommt man ja auch schließlich die Wegezeiten angerechnet. Ich selbst arbeite über 20 Jahre im Schichtbetrieb und bin jetzt seit einigen Jahren im BR. Ich bin nach der Nachtschicht kurz nach 6 im Bett und stehe zur BR Sitzung um 12 Uhr wieder auf der Matte. Ok, ich habe keinen langen Anfahrtsweg, aber die 4-5 Stunden Schlaf reichen mir (vorerst). Man kann sich ja auch nach der Sitzung wieder hinlegen.

B
BRKlaus

12.02.2015 um 12:08 Uhr

Also Ihr Lieben – jetzt einmal zum besseren Verständnis:

Wir haben viele Jahre nur Nacht- und Spätschicht gearbeitet, der Altersdurchschnitt unserer Belegschaft ist 52 Jahre, alle Wiedergewählten sind seit mehr als 10 Jahren im Betriebsrat tätig und wir sind ein super Team.

Seit ca. einem Jahr wurde bei uns eine Frühschicht eingeführt und das haut – wenn man 20 Jahre nur Spät- und Nachtschicht gearbeitet hat – erst einmal den stärksten Ochsen aus der Bahn.

*** Nun zum Thema nur 4 – 5 Stunden schlafen, dann zur BR-Sitzung, anschließend weiter schlafen um dann erneut auf Arbeit zu fahren zum Schichtantritt: *** Es geht hier nicht um *** die Anfahrtspauschale nehmt ihr ja auch ***, darauf können wir gern verzichten. Die Frage ist doch, muss der der ein Ehrenamt ausübt wirklich schlechter gestellt sein, oder dies einfach so hinnehmen? Richtig, wer ein Ehrenamt ausübt, macht das ja aus freien Stücken, niemand hat ihn gezwungen, selber Schuld ! ! ! Ich bin der Meinung, der Gesetzgeber hat hier einfach geschlafen, oder aber nicht zum Wohle der Arbeitnehmer gehandelt.

Mich hätte hier interessiert, wie macht Ihr das in Euern Dreischichtbetrieb, oder gibt es Urteilssprüche zum Thema? Meinungen haben wir selbst so viel wie BR-Mitglieder, aber die sind rechtlich nicht relevant.

Darum noch einmal, bitte schreibt Lösungsansätze, was schlagt Ihr vor?

Den Schlaf unterbrechen, ist aus meiner Sicht keine geeignete Lösung, das haben wir gemacht als wir noch jung und knackig waren und wie die Rehe von einer Disco zur anderen gehüpft sind, aber das ist leider ;-) Geschichte. Ein BR sollte bei seiner Arbeit ausgeschlafen sein, ist er das nicht, steht es schon 1:0 für den AG – sollten wir ihm diesen Vorteil gewähren???

Viele Grüße - BRKlaus

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