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Arbeitszeitänderung

T
Tanne
Jan 2018 bearbeitet

Ich arbeit nun schon seit September 2008 Frühschicht und habe aber einen 2- Schicht Vertrag. Nun kam mein Meister und sagt ich muss ab Montag den 20.07.2009 wieder 2- Schicht arbeiten. Muss ich wieder 2 Schicht arbeiten oder kann ich mich weigern, da ich schon längere Zeit in Frühschicht arbeite. Wir sind tarifgebunden (Baden Württemberg). Habe bis Ende März 2009 Schichtzuschläge erhalten, da wir nicht freiwilig in Frühschicht gewechselt sind. Arbeitsvertrag besteht in 2 Schicht. Meine Frage. Welchen Anspruch habe ich, in Frühschicht zu bleiben. Danke

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Community-Antworten (2)

G
Galaxy

15.07.2009 um 17:02 Uhr

@Tanne

Wenn in deinem AV steht, daß du für 2-Schichtsystem eingestellt bist und der TV nichts gegenteiliges beinhaltet, dann wirst du wohl keinen Anspruch darauf haben, in der Frühschicht zu verbleiben.

O
Oluscha

15.07.2009 um 18:05 Uhr

@ tanne Sehe ich genauso wie galaxy. Die Frage ist allerdings die Kurzfristigkeit. Wenn ihr einen Schichtplan (Dienstplan) habt und auch noch einen Betriebsrat, dann ist jede Änderung eines bereits in Kraft getretenen Schichtplanes mitbestimmungspflichtig, gemäß § 87 Abs 1 Nr 3. Eine derart kurzfristige Schichtänderung ist nur mit dessen Zustimmung möglich.

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