Wir sind tarifgebunden (Baden Württemberg).
Habe bis Ende März 2009 Schichtzuschläge erhalten, da wir nicht freiwilig in Frühschicht gewechselt sind. Arbeitsvertrag besteht in 2 Schicht.
Meine Frage. Welchen Anspruch habe ich, in Frühschicht zu bleiben. Danke
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Schichtarbeit
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