Zustimmung der MA notwendig?
Hallo. Die Mitarbeiter haben ein Haustarifvertrag(unterschrieben) in dem die Arbeitszeit bis Samstag(Frühschicht) vereinbart wurde.Und zwar 1.Woche Mo-Do Spätschicht, 2.Woche Mo-SA Frühschicht mit Abwechslung.Das haben wir Jahrelang gehabt. Nun der AG will dass wir auch am Samstag Spätschicht arbeiten(aus betrieblichen Gründen) und zwar mit eine 4-Woche-Arbeitszeitmodell: 1.Woche MO-DO Frühschicht,2.Woche MO-SA Frühschicht,3.Woche MO-DO Spätschicht,4.Woche MO-SA Spätschicht.Die MA sind natürlich damit nicht einverstanden weil das eine deutliche Benachteiligung ist.Der BR hat gegen die Wille der MA(ohne Rechtsanwalt und ohne Gewerkschaft) eine Betriebsvereinbarung über die neue Arbeitszeitmodelle abgeschlossen.Und natürlich ALLE MA sind jetzt stinksauer. Frage: In diesem Fall was für eine Rolle spielen die MA? Ist notwendig ihre Zustimmung,Unterschrift? Was kann man da tun?
Danke.
Community-Antworten (5)
12.03.2017 um 14:42 Uhr
Die größte Rolle ist erst einmal die, dass nächstes Jahr BR -Wahlen sind. Und da kann es sich als unklug erweisen, wenn man an den Arbeitnehmern vorbei handelt.
Grundsätzlich ist der BR aber berechtigt, Kraft seines Amtes ohne Zustimmung der AN Betriebsvereinbarungen abzuschließen.
Sie dürfen nur nicht gegen den Tarif verstoßen.
Außerdem wäre zu prüfen, ob die individualrechtlich abgeschlossenen Arbeitsverträge die Schichtregelung zulassen.
12.03.2017 um 14:55 Uhr
Tach auch, wer hat denn den Haustarifvertrag unterschrieben ??? Etwa auch der Betriebsrat ???
12.03.2017 um 15:01 Uhr
Nochmal Tach,
@gironimo "Sie dürfen nur nicht gegen den Tarif verstoßen." Dazu muß der Haustarif erst mal eine Öffnungsklausel haben, um überhaupt eine ergänzende BV abzuschließen. Vergleich : §77 Abs.3 BetrVG.
12.03.2017 um 20:19 Uhr
Wenn gegen den Tarif verstoßen wird, sollte man Hilfe bei der Gewerkschaft holen, die den Tarif abgeschlossen hat.
13.03.2017 um 10:36 Uhr
"Die Mitarbeiter haben ein Haustarifvertrag(unterschrieben)"
Seit wann sind Mitarbeiter tariffähig ?
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