Überstunden oder Arbeitszeitverschiebung ?
Guten Morgen, in unserem Betrieb ist wie in vielen anderen bestimmt auch immer wieder das Thema mit den Überstunden, das Gremium ist sich einig wer Überstunden macht muss sie auch wieder abbauen können wenn diese nicht ausbezahlt werden. Jetzt wird aber von der AG Seite immer wieder gesagt es sei ja nur eine Arbeitszeitverschiebung dadurch das wieder abgebaut wird haben die ja dann letzendlich keine Überstunden gemacht. Hintergrund dazu, wir haben eine BV die besagt alle Überstunden müssen nach Abschluss eines Quartals binnen 8 Wochen im folgenden Quartal abgebaut werden. Da jetzt unsere Gegenseite immer wieder argumentiert es sind ja letzendlich keine Überstunden und ich in den Gesetzesbüchern nichts aussagekräftiges gefunden habe, wollte ich euch mal fragen ob ihr da vielleicht was wisst. Ich danke euch schon einmal.
Community-Antworten (11)
17.08.2022 um 11:16 Uhr
17.08.2022 um 11:17 Uhr
Ist der BV definiert was als Überstunden zählt? Dann gilt die dortige Definition. Ansonsten müsste die BV dringend um diese Definition erweitert werden. Bis diese Erweiterung von beiden Seiten unterschrieben ist stimmt der BR keinen Mehrarbeitsstunden mehr zu.
17.08.2022 um 11:22 Uhr
Ist auch nicht direkt im Gesetz geregelt, sondern über das Arbeitszeitgesetz (ArbZG). In diesen Fall "§ 3 Arbeitszeit der Arbeitnehmer ArbZG. Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden."
Kann aber auch noch so einiges anderes mit reinspielen bei euch wie TV, AV
17.08.2022 um 11:26 Uhr
"Überstunden" sind gem Gesetz alle Stunden die die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit überschreiten, das gilt auch für TLZ-MA. heißt: ich habe z.B. 25 Std/Woche vereinbahrt, damit ist Std-Nr. 26 eine Überstunde.
Da gibt es eigentlich nicht viel zu definieren?
Und wenn ich in der nächsten Woche nur 24 Std arbeite, dann ändert sich nichts daran, das ich vorher 1 Std als Überstunde erworben habe.
https://www.hensche.de/Ueberstunden_Arbeitsrecht_Ueberstunden.html
Zitat: "Jetzt wird aber von der AG Seite immer wieder gesagt es sei ja nur eine Arbeitszeitverschiebung dadurch das wieder abgebaut wird haben die ja dann letzendlich keine Überstunden gemacht." --> was der Mitbestimmung des BR unterliegen würde !!! --> Änderung der Lage der Arbeitszeit
https://www.bund-verlag.de/betriebsrat/mitbestimmung/basiswissen/arbeitszeitregelungen
@Ulpik ich vermute Du meinst "Mehrarbeit" und nicht "Überstunden"
17.08.2022 um 11:30 Uhr
Also wenn ich das jetzt richtig verstehe kommt es darauf was Vertraglich geregelt ist, Tägliche Arbeitszeit bzw Wochenarbeitszeit. Wenn wir diese Woche z.b. jeden Tag eine Stunde länger arbeiten auf anordnung und dann zwei Kollegen in der nächste Woche vereinbaren das sie jeden Tag eine Stunde weniger machen, sind die Stunden von dieser Woche trotzdem als Überstunden zu werten und nicht als Arbeitszeitverschiebung ?
17.08.2022 um 11:46 Uhr
also die Anordnung ist schon mal mitbestimmungspflichtig durch den BR (womit die Sache eindeutig wäre) und ja, "Überstunden" sind abhängig davon, welche Arbeitszeit der einzelne MA im AV stehen hat. eine Überstunde bleibt eine Überstunde, die wird nicht "negiert" durch eine "Unterstunde".
Du bekommst ja auch "Überstundenzuschlag" (falls ihr so etwas habt und ggf. abhängig von AV/BV/TV-Regelungen) für die Stunde, auch wenn die Stunde selbst wieder abgefeiert wird.
"Überstunde" ist per Rechtsprechung bzw. Gesetz definiert, da kann man jetzt nichts dran "rumdeuteln" "Arbeitszeitverschiebung" gibt es so evt. bei Gleitzeitkonten oder bei Jahresarbeitszeitverträgen auf Basis von Wochenstunden, wobei hier dann auch die Arbeitszeit im AV steht (nur anders definiert) --> von Jahresarbeitszeitverträgen hast Du aber nichts geschrieben
17.08.2022 um 11:51 Uhr
Ja die Wochenarbeitszeit ist bei uns mit 38,5 im TV geregelt. Also bei jeder Abteilung die kein Gleitzeitkonto hat sind es immer Überstunden bzw. Mehrarbeit wenn diese vom BR genehmigt wurde und somit dann auch umgesetzt und da gibt es auch nichts anderes. Dann hab ich das jetzt auch verstanden, vielen dank.
17.08.2022 um 12:06 Uhr
auch mit Gleitzeitkonto wären das Überstunden (why not) Bei Anordnung sowieso. Ein Gleitzeitkonto ändert doch an der "Definition" von Überstunden nichts, es flexibilisiert nur die Arbeitszeit des AN, aber es bleiben Überstunden. Gleitzeitkonten werden überlicherweise vom AN "gehändelt" ohne Anweisung vom Vorgesetzten. --> Du mußt die Begriffe "Überstunden" und "Arbeitszeitschiebung" nicht nach dem Motto :" entweder dies oder das" verwenden, sondern jeder Begriff steht für sich. "Arbeitszeitverschiebung" kann auch gleichzeitig eine "Überstunde" sein und beides kann auch gleichzeitig noch "Mehrarbeit" sein.
Hinweis: bei 38,5 Std/Woche ist man auch schnell bei "Mehrarbeit" wenn man "Überstunden" macht :-)
17.08.2022 um 12:12 Uhr
Vielen lieben Dank. Du hast bei mir für sehr viel klarheit gesorgt.
17.08.2022 um 12:23 Uhr
"auch mit Gleitzeitkonto wären das Überstunden (why not) Bei Anordnung sowieso."
Moment mal ... Überstunden sind es nur bei Anordnung ... ohne Anordnung ist es wenn überhaupt Mehrarbeit. Und die muss der AN ja nicht leisten. Aber der BR wäre da ebe nauch raus (bzw. sollte das über die BV geregelt sein).
17.08.2022 um 12:30 Uhr
Ja, also gegen freiwillige Überstunden sagt das Gremium nichts da wir auch einige Kollegen haben die auf diese Art und Weise ihre Gehälter etwas aufstocken da hat sich der BR mal darüber geeinigt und das auch in unserer BV festgehalten das bei freiwilligen Überstunden bzw. Mehrarbeit die Genehmigung vom BR grundsätzlich vorliegt.
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