Arbeitszeitverschiebung - Mitbestimmung?
Laut BetrVG sehe ich eine Mitbestimmung, wenn Mitarbeiter bei uns eine Arbeitszeitverschiebung machen sollen.§87(1)2und 3. Eine Gruppe in unserem Gremium meint immer, dass wir keine Handhabe haben um in dem Punk Mitzubestimmen. Ich kann das nicht verstehen, dann kann ja jeder Filialleiter mit den MA´s machen was er will. Jetzt soll am Montag unser Anwalt in Gremium kommen um uns "Nichtgläubigen" zu erklären das wir nicht machen können. Kann und will das nicht glaube. Wie ist das nun mit "Begin und Ende der Täglichen Arbeitszeit"
Danke Euch
Community-Antworten (1)
14.03.2007 um 21:19 Uhr
In einem anderen fred fragte ich dies bereits einen anderen Forumsbesucher. spartacus, übernehmen Sie!
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