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Der Chef nimmt sich einiges heraus

S
Skyline
Nov 2016 bearbeitet

Folgendes Problem .....

Wir besitzen ein Zeitkonto , wo die Überstunden angesammelt werden. Wir haben im Jahr 30 Urlaubstage. Wir dürfen unser Urlaub ins nächste Jahr mitnehmen ohne das er verfällt , ist Tariflich so wie Gesetzlich nicht OK. Die Überstunden werden am 1 Mai mit 25 % Überstunden % ausgezahlt.

Sagen wir einmal ich habe noch 8 Tage Resturlaub in April und nehme sie auch in April. Habe aber auch gleichzeitig noch 80 stunden auf mein Zeitkonto. Die ich ja auch nehmen könnte , was ich aber nicht tun werde weil ich ja am 1 Mai 25% darauf bekomme und auf meinen Resturlaub nicht.

Nun fülle ich meinen Urlaubsschein aus , kreuze die Tage Und warte auf die Rückgabe.

Hier sehe ich das mein Chef aus den 8 Tagen Urlaub , 8 Tage Urlaub als Stundenausgleich geben will.

Das sehe ich nicht ein und ich denke ich kann meinen Urlaub und Stundenausgleich nehmen wen ich es will. Darf mein Chef das?

3.396023

Community-Antworten (23)

G
ganther

15.03.2014 um 18:41 Uhr

Ohne zu wissen wie die betrieblichen Regelungen sind kann es dir sicher niemand sagen. .. das kann ok sein aber eben auch nicht.

S
Skyline

15.03.2014 um 18:42 Uhr

es gibt keine Regelung.

Wen ich Urlaub will dann will ich Urlaub und wen ich die Stunden will nehm ich die Stunden.

Wäre ja noch schöner .......

C
Cykex

15.03.2014 um 19:16 Uhr

Besitzt Ihr ein MTV und oder eine BV?

G
gironimo

15.03.2014 um 20:00 Uhr

Ihr habt doch einen Betriebsrat - oder?

S
Skyline

15.03.2014 um 20:02 Uhr

Ja und ich werde die auch damit konfrontieren.

Aber erwarten tue ich nichts von dennen

G
gironimo

15.03.2014 um 20:16 Uhr

Das ist schlimm.

Der BR hat ja ein Mitbestimmungsrecht bei den Urlaubsgrundsätzen (sofern keine gesetzliche oder tarifliche Regelung besteht) und selbst bei Streitigkeiten im Einzelfall. Auch sollte er eine Regelung zum Thema Mehrarbeit abschließen.

Und natürlich kannst Du es auch mit dem Beschwerdeweg versuchen - aber wenn Du vom BR nichts erwartest....

So gesehen bleibt Dir nur der Rechtsweg, wenn der Chef nicht auf Deine Forderung eingeht.

S
Skyline

15.03.2014 um 20:21 Uhr

Ich habe meinen Chef erklärt das ich nicht damit einverstanden bin. Das er weiss was er tut ist mir und ihn klar.

Anders herum wäre doch interessant wenn auf den nicht gemachten Urlaub diese 25% kommen würden.

Alle Urlaubstage die ich nicht im Jahre nehme sind in meinen Augen automatisch Überstunden , weil ich ja keinen Urlaub mache.

Nehme ich an ich nehme 10 Tage mit ins nächste Jahr bis Ende März (deadline)

nun sind es umgerechnet genau 111 Stunden , sollten diese nicht dann auf den Zeizkonto landen u was doch fair wäre.

Ist schon schwierig

K
Kölner

15.03.2014 um 20:31 Uhr

Beruhige dich mal und überlege mal was für einen Unsinn du schreibst: Urlaub wird gewährt und nicht genommen! Zudem: Urlaub kann nicht abgekauft werden.

S
Skyline

15.03.2014 um 20:38 Uhr

Kölner das weiß ich. Urlaub wird von AN genommen , sehe ich das falsch? Kölner warum bist du so sicher das es dieses nicht gibt , abkaufen von Urlaub.

Ich bin kein bisschen beunruhigt

Soweit bin ich auch laut BUrlG

Zeitpunkt, Übertragbarkeit und Abgeltung des Urlaubs

(1) Bei der zeitlichen Festlegung des Urlaubs sind die Urlaubswünsche des Arbeitnehmers zu berücksichtigen, es sei denn, daß ihrer Berücksichtigung dringende betriebliche Belange oder Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer, die unter sozialen Gesichtspunkten den Vorrang verdienen, entgegenstehen. Der Urlaub ist zu gewähren, wenn der Arbeitnehmer dies im Anschluß an eine Maßnahme der medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation verlangt.

(2) Der Urlaub ist zusammenhängend zu gewähren, es sei denn, daß dringende betriebliche oder in der Person des Arbeitnehmers liegende Gründe eine Teilung des Urlaubs erforderlich machen. Kann der Urlaub aus diesen Gründen nicht zusammenhängend gewährt werden, und hat der Arbeitnehmer Anspruch auf Urlaub von mehr als zwölf Werktagen, so muß einer der Urlaubsteile mindestens zwölf aufeinanderfolgende Werktage umfassen.

(3) Der Urlaub muß im laufenden Kalenderjahr gewährt und genommen werden. Eine Übertragung des Urlaubs auf das nächste Kalenderjahr ist nur statthaft, wenn dringende betriebliche oder in der Person des Arbeitnehmers liegende Gründe dies rechtfertigen. Im Fall der Übertragung muß der Urlaub in den ersten drei Monaten des folgenden Kalenderjahres gewährt und genommen werden. Auf Verlangen des Arbeitnehmers ist ein nach § 5 Abs. 1 Buchstabe a entstehender Teilurlaub jedoch auf das nächste Kalenderjahr zu übertragen.

(4) Kann der Urlaub wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses ganz oder teilweise nicht mehr gewährt werden, so ist er abzugelten.

UND SOLL ICH DIR WAS SAGEN kÖLNER .

Auch dieses wird bei und gemacht und vollzogen , Abgeltung des Urlaubs mit Geld

C
Cykex

15.03.2014 um 22:35 Uhr

@Skyline nun beruhige dich mal bitte ein wenig Du hast hier um Hilfe gebeten . Desweiteren was sind denn in deinen augen ich kopiere( Wenn dringende betriebliche oder in der Person des Arbeitnehmersliegende Gründe es rechtfertigen) . Kölner hat schon recht wenn er schreibt Urlaub kann im prinzip nicht abgekauft werden ausser es sei denn siehe selber was du geschrieben hast.

Ausserdem bedeutet es nicht wenn ich mein Urlaub nicht nehme das daraus Automatisch Überstunden entstehen der Urlaub dient der Erholung und dem entsprechend ist er auch im Kalenderjahr zu nehmen .Umsonst sind die Gesetze nicht so gemacht worden. Leider kann ich mit deinen Link nichts anfangen bekomme ihn nicht geöffnet m.f.g

S
Snooker

15.03.2014 um 23:57 Uhr

@Skyline Gehe mal mit deinem Anliegen vor Gericht und du wirst null Chancen haben. Das mit dem Urlaub übernehmen ins Folgejahr nehmt ihr hin weil es euch ja unter anderem ganz gut in den Kram passt, auch wenn gesetzlich und Tariflich nicht konform. Und wegen der Verechnung auf etwas was gar nicht statthaft ist nun etwas einfordern. Genau so gut könnte ein Steuersünder fragen ob es richtiger wäre sein Geld in Luxenburg an dem Staat vorbei zu führen und nicht wie ein Fussballpräsident sein Geld in die Schweiz zu schaffen. (bin selber sein eh und je Bayern Fan): Aber überleg mal genau was du da willst.

P
paula

16.03.2014 um 02:56 Uhr

@Skyline

warum so aggressiv hier? Nur weil Deine Meinung nicht hier gestützt wird? Für so etwas ist das Forum nicht da! Wenn Du so i Betrieb agierst wirst Du viele Türen zuschlagen und Gegenwind zu spüren bekommen ... zu Recht!

N
neskia

16.03.2014 um 08:51 Uhr

Der 25%ige Zuschlage steht auch dann zu, wenn statt Vergütung Freizeitausgleich gewährt wird. Der Zuschlag ist ein Ausgleich für die Belastung an den Tagen an denen der MA über das Soll hinaus gearbeitet hat. Ich glaube, dass dies bei euch falsch gehandhabt wird.

B
blackjack

16.03.2014 um 09:15 Uhr

#Der 25%ige Zuschlage steht auch dann zu, wenn statt Vergütung Freizeitausgleich gewährt wird. #

Ein solcher Anspruch bedarf einer zusätzlichen Vereinbarung.

F
Farce

16.03.2014 um 11:39 Uhr

Bist du da wirklich sicher?

Wenn es sich um Mehrarbeit handelt, würde ich es so unterschreiben. Bei Überstunden allerdings nicht.

S
Skyline

16.03.2014 um 13:55 Uhr

Ich will keinen hier mein Meinung aufzwingen , das wäre falsch . Meine Frage lautete , darf ich über meinen Urlaub und Überstunden frei Verfügen .Ausgenommen der 3 fümftel Regelung. Nehme ich meinen Resturlaub aus dem Jahre 2013 bekomme ich 25% in Mai 2014 auf meine Stunden Zeitkonto. Diese hat mir mein Chef auf meinen Urlaubschein umgeändert.

Gehe ich damit vor Gericht würde ich recht bekommen. Der Urlaub muss bis Ende März genommen werden.Die Stunden nicht.

Sorry wen ich so rüberkomme , ich akzeptiere und lese jede Meinung . Glaube auch das man direkt in der Situation sein muss. Danke für eure Meinungen.

K
Kölner

16.03.2014 um 13:59 Uhr

Wenn ch Chef wäre, würde ich den Urlaub zum Ende März sogar als verfallen ansehen. Das wäre noch spaßiger.

Alternative: Ich würde dich zwangsweise in Urlaub und zum Abbau der Mehrarbeit verdonnern. Gerade dann wenn es keine BV gibt.

S
Skyline

16.03.2014 um 14:54 Uhr

Kölner .... das der Chef dieses machen dürfte weiss ich nicht , natürlich wird dieses schon seit Jahrzehnten so gehandhabt.(Urlaub verfällt nicht). Wen es nach mir gehen würde sollte der Urlaub spätestens Ende März weg sein. Urlaub soll zur Erholung da sein. Die Überstunden kann er auch selbstverständlich an ordnen abzufeiern. Im Gesetz steht folgendes.


§ 3 Arbeitszeit der Arbeitnehmer Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden. § 4 Ruhepausen Die Arbeit ist durch im voraus feststehende Ruhepausen von mindestens 30 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs bis zu neun Stunden und 45 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden insgesamt zu unterbrechen. Die Ruhepausen nach Satz 1 können in Zeitabschnitte von jeweils mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden. Länger als sechs Stunden hintereinander dürfen Arbeitnehmer nicht ohne Ruhepause beschäftigt werden. § 5 Ruhezeit (1) Die Arbeitnehmer müssen nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens elf Stunden haben. (2) Die Dauer der Ruhezeit des Absatzes 1 kann in Krankenhäusern und anderen Einrichtungen zur Behandlung, Pflege und Betreuung von Personen, in Gaststätten und anderen Einrichtungen zur Bewirtung und Beherbergung, in Verkehrsbetrieben, beim Rundfunk sowie in der Landwirtschaft und in der Tierhaltung um bis zu eine Stunde verkürzt werden, wenn jede Verkürzung der Ruhezeit innerhalb eines Kalendermonats oder innerhalb von vier Wochen durch Verlängerung einer anderen Ruhezeit auf mindestens zwölf Stunden ausgeglichen wird. (3) Abweichend von Absatz 1 können in Krankenhäusern und anderen Einrichtungen zur Behandlung, Pflege und Betreuung von Personen Kürzungen der Ruhezeit durch Inanspruchnahmen während der Rufbereitschaft, die nicht mehr als die Hälfte der Ruhezeit betragen, zu anderen Zeiten ausgeglichen werden. Der Tarif sagt aber aus und das ist ganz Normal , Überstunden sind wen den welche vorhanden mir 25% abzugelten , Anfang Mai.

Hier sollten die Überstunden in einen Zeitraum von 24 Wochen ausgeglichen werden.

Kölner , genau das ist es doch , ich dürfte nach Gesetz nicht die Urlaubstage mitnehmen , was ich ja auch nicht will . Die Überstunden darf ich mitnehmen .

Hier hat mir mein Chef die Urlaubstage gestrichen , die ich ja nicht mitnehmen darf.

Also ich finde es nicht OK

S
Snooker

16.03.2014 um 16:18 Uhr

@Skyline Nichts desto trotz würdest Du vor Gericht eine Niederlage einstecken. Denn Du kannst dein Recht nicht auf das zu unrechte des AG´S aufbauen.

Wolltest Du Deinen Urlaub von 2013 allerdings auch in den Kalenderjahr 2013 nehmen, sprich bis 31.12. 2013, dann kann er ihn nicht einfach so versagen. Nur wenn betriebliche Gründe vorliegen (nicht etwa betriebliche Belange) kann der Urlaub aus 2013 bis 31.03. 2014 mit rüber genommen werden. Alles andere ist rechtwidrig. Und sollte was rechtswidriges bei euch gelebt werden kannst Du dein recht nicht darauf auf bauen, sondern muss erst gegen das rechtswidrige vor gehen.

S
Skyline

16.03.2014 um 17:02 Uhr

Snooker ....

es ist zu sehr untergegangen hier.

Snooker du hast noch 10 Tage Resturlaub im Dezember. Willst die letzten 10 Tage Urlaub in Dezember nehmen. Hast aber auch noch 80 STD auf dein Zeitkonto. Hier bekommst du noch 25% Überstundenprozente am 1.1 drauf .

Nun nimmst du ja die Urlaubstage , weil du ja die Überstunden % am 1.1 ausbezahlt bekommst. Würde jeder machen denke ich.

Nun hat dir dein chef aber den Urlaub gestrichen und das Zeitkonto belastet.

Ich finde es nicht OK , der Chef schon

S
Snooker

16.03.2014 um 17:36 Uhr

Diese Erklärung ist dann schon etwas klarer und man kann deinen Unmut nach vollziehen. Habt ihr keinen BR der sich für euch einsetzt, hilft dann halt nur der weg übers Gericht. Oftmals reicht da schon ein schreiben eines Anwaltes.

S
Skyline

16.03.2014 um 18:51 Uhr

Snooker

Ich weiß es ist nicht leicht es zu erklären , aber ich denke du hast es begriffen.

Der BR sitzt auf Seiten des Chefs , da ist nicht viel zu machen .

Ich habe meinen Chef bis zur nächsten Abrechnung Zeit gegeben das zu korigieren. Den BR damit zu beauftragen wäre auch eine Möglichkeit , aber ich erwarte nichts von dennen.

Ich werde trotz alledem mal versuchen es über den BR laufen zu lassen.

Nur um mal zu shen was sie macchen;-))

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