Erstellt am 14.03.2014 um 09:09 Uhr von Oblatixx
Das könnt ihr so machen, vergesst den AG dabei nicht.
Erstellt am 14.03.2014 um 09:20 Uhr von gironimo
Das Gremium kann viel entscheiden. Der § 38 BetrVG bietet Teilfreistellungen ja nur als mögliche Option an.
Allerdings ist die Frage, ob man dann denjenigen noch für die Freistellung gewinnen kann oder ob derjenige dann sagt: Da stehe ich nicht zur Verfügung.
Freistellungen sollten nach praktischen Gesichtspunkten aufgeteilt werden.