W.A.F. LogoSeminare

Freistellung

E
Edmond
Nov 2016 bearbeitet

Wir haben eine Persöhnlichkeitswahl gehabt und sind ein 15 Köpfiges Gremium. Wir hatten bis jetzt 3 ganz Freistellungen. Jetzt beantragt ein BR eine halbe Freistellung. Kann das Gremium in einer Abstimmung entscheiden ob es nur ganze Freistellungen gibt oder halbe und ganze Freistellungen?

1.36502

Community-Antworten (2)

O
Oblatixx

14.03.2014 um 10:09 Uhr

Das könnt ihr so machen, vergesst den AG dabei nicht.

G
gironimo

14.03.2014 um 10:20 Uhr

Das Gremium kann viel entscheiden. Der § 38 BetrVG bietet Teilfreistellungen ja nur als mögliche Option an.

Allerdings ist die Frage, ob man dann denjenigen noch für die Freistellung gewinnen kann oder ob derjenige dann sagt: Da stehe ich nicht zur Verfügung.

Freistellungen sollten nach praktischen Gesichtspunkten aufgeteilt werden.

Ihre Antwort