Freistellung
Wir haben eine Persöhnlichkeitswahl gehabt und sind ein 15 Köpfiges Gremium. Wir hatten bis jetzt 3 ganz Freistellungen. Jetzt beantragt ein BR eine halbe Freistellung. Kann das Gremium in einer Abstimmung entscheiden ob es nur ganze Freistellungen gibt oder halbe und ganze Freistellungen?
Community-Antworten (2)
14.03.2014 um 10:09 Uhr
Das könnt ihr so machen, vergesst den AG dabei nicht.
14.03.2014 um 10:20 Uhr
Das Gremium kann viel entscheiden. Der § 38 BetrVG bietet Teilfreistellungen ja nur als mögliche Option an.
Allerdings ist die Frage, ob man dann denjenigen noch für die Freistellung gewinnen kann oder ob derjenige dann sagt: Da stehe ich nicht zur Verfügung.
Freistellungen sollten nach praktischen Gesichtspunkten aufgeteilt werden.
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