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Krank am WE

K
Kugelchen
Nov 2016 bearbeitet

Hallo zusammen, wir haben in der Firma folgendes Problem. Ein AN war von Mittwoch bis darauf folgenden Dienstag krank. Er hätte am Sonntag mit Nachtschicht beginnen müssen.Anruf am Montag beim Schichtleiter, dieser hat ihn für Mittwoch zur Nachtschicht bestellt. Nun arbeitet aber die Nachtschicht nur bis Freitag früh. Desdalb soll er für Freitag Überstunden nehmen. Habe dazu keinen passenden Gesetzestext gefunden. Kann mir jemand von euch helfen?

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Community-Antworten (2)

O
Oblatixx

13.03.2014 um 15:28 Uhr

Er ist doch noch in der Lohnfortzahlung. Da gibt es nichts zu rechnen. Die Woche wird voll bezahlt, teils war er krank, teils hat er gearbeitet.

G
gironimo

13.03.2014 um 16:34 Uhr

sehe ich auch so. Frage doch mal den AG wie er zu seiner Auffassung kommt.

Man beachte §§ 3 u 4 EntgFG.

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