W.A.F. LogoSeminare

Urlaubssperre

B
Bison
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Mitstreiter,

hat Jemand von Euch einen Ansatz wie lange im Voraus eine Urlaubssperre mitgeteilt werden muss. Wir ziehen irgendwann zwischen Oktober und März in ein neues Gebäude. Da die GL natürlich nicht weiß was alles noch passiert will sie uns keinen festen Termin nennen sondern streut nur Gerüchte. Die Kolleginnen und Kollegen hätten gerne Planungssicherheit gerade wegen Herbst und Winterferien. Danke für Eure Hilfe

74403

Community-Antworten (3)

G
gironimo

11.03.2014 um 12:31 Uhr

Wie lange und ob überhaupt eine Urlaubssperre besteht, regelt Ihr in der hierfür notwendigen BV. Bekanntlich unterliegen Urlaubsgrundsätze der Mitbestimmung des BR (§ 87 BetrVG)).

Der AG kann da nichts anordnen. Wenn er also schon Gerüchte streut, solltet Ihr nun bei ihm auf der Matte stehen und ihn zu Verhandlungen auffordern. Ihr solltet ihm klar machen, dass ohne Eurem o.k. es wohl nichts aus einer Urlaubssperre wird.

S
snooker

11.03.2014 um 13:22 Uhr

Und desweiteren versucht der ag das betriebsrisiko auf die an um zu waelzen. Bevor ich als an uoder br daraufeingehen wuerde, muesste der ag mir schon mehr als nur ein danke zusaetzlich auf den tisch legen.

A
AlterMann

12.03.2014 um 08:38 Uhr

In Ergänzung zu girinimo und snooker: Wenn die Mitarbeiter Angst um ihren Urlaub haben, sollten sie Urlaubsanträge stellen. Und der BR könnte darauf achten, dass diese in angemessener Frist bearbeitet werden. Die Mitbestimmung des BR gilt hier auch im Einzelfall.

Ihre Antwort