Erstellt am 10.03.2014 um 12:17 Uhr von Kölner
Verstehe ich nicht...
Der Urlaub aus 2012 verfällt zum Ende diesen Monats.
Erstellt am 10.03.2014 um 12:22 Uhr von Oblatixx
Frage doch einmal den Arbeitgeber, auf welcher Rechtsgrundlage er den Urlaub gestrichen hat. Da bin ich aber mal gespannt.
Erstellt am 10.03.2014 um 12:25 Uhr von Nubbel
die grundlage ist das bundesurlaubsgesetz, falls es bei euch keinen tarifvertag gibt.
Erstellt am 10.03.2014 um 12:29 Uhr von sheila
@Oblatixx: hab ich schon. Auf die Antwort warte ich noch
@Kölner: im Jahr 2012 wurden anteilsmäßig Urlaubstage gestrichen (wieviel weiß ich noch nicht, der betroffene Kollege auch nicht). Im Jahr 2013 hatte er insgesamt 33 Tage Urlaub beantragt (3 aus 2012, 30 aus 2013. Genehmigt wurden alle. Im Jahr 2014 hat er bis jetzt Urlaubsanträge für 29 Tage eingereicht. d.h bei 30 Tage U-Anspruch hätte er noch einen übrig. Die HR Abteilung teilte ihm aber mit, dass er bereits im neuen Jahr mit weniger als 30 Tage Urlaub gestartet wäre, da im 2012 Urlaub krankheitsbedingt gestrichen wurde.
Erstellt am 10.03.2014 um 12:31 Uhr von Nubbel
und im burlg steht, dass das nicht geht.
Erstellt am 10.03.2014 um 12:32 Uhr von sheila
@Nubbel: ich weiß das im BUrlG nur 24 Tage Urlaub festgelegt sind. In seinem Arbeitsvertrag sind jedoch 30 Tage Urlaub geregelt. Des weiteren war er Anfang des Jahres 2012 krank und nicht erst Ende des Jahres. D.h. er hatte seinen gesamten Urlaubsanspruch im Jahr 2012 genommen. Die Urlaubsanträge wurden auch genehmigt. Es hat ihm niemand mitgeteilt das Urlaubstage aufgrund der Krankheit gestrichen wurde.
Erstellt am 10.03.2014 um 12:37 Uhr von Nubbel
ich hoffe jetzt einfach mal, dass du ein kommentiertes exemplar des burlg in deinem regal stehen hast und dann mal den §1 liest
Erstellt am 10.03.2014 um 12:48 Uhr von snooker
Was der ag da macht geht schon mal gar nicht. Man kann icht einfach urlaub der sich aufgrund des bundsurlaubgesetztes dder tarifvertrag errechnet und ein minus im folgejahr erwirtschaften. Langzeit erkrankte koennen, wenn sie ihren ganzen urlaub nicht im jahr der krankheit nehmen konnten irhren urlaub auch im folgejahr nach der krankheit nehme wohlbemekt aber nur der der sich nach derberechnung des bundesurlaubgesetzes und/oder eines tv ergibt. Zusatzurlaube verfallen in solchen faellen nach dem31.03. Des folgejahres. Hier also genau schauen wie es bei euch mit dem uraub aussieht. Was steht euch aufgrund ber berechnung des abundesurlaubgesetzes oder tv .
Zusaetzlich wuerde ich hier aber auch dem ag die schuld geben da dem an ja fuer 2013 der komplette urlaub genehmigt werden sollte,der ursprung aber in 2012 lag oder liegt.
Erstellt am 10.03.2014 um 14:48 Uhr von gironimo
>dass er bereits ins Jahr 2014 mit einem Minustag Urlaub ins neue Jahr gestartet ist,<
Ich sehe das auch so, dass das so nicht geht. Insbesondere kann man nicht Minus-Urlaub im neuen Jahr haben. Urlaubsjahr ist das Kalenderjahr. Am ersten Januar entsteht der jeweilige Jahresanspruch neu und kann nicht verrechnet werden.
Ich würde hier auch den AG fragen, auf welche §§ und ggf. Urteile er sich beruft und mir alles im Detail vorrechnen lassen.
Da ja offenbar 2013 der AG keine Ansprüche geltend gemacht hat, fragt man sich natürlich auch, wie er jetzt auf die Idee kommt (eventuelle tariflichen Ausschlussfristen??)
Erstellt am 10.03.2014 um 18:42 Uhr von newlady
sheila, der Urlaubsanspruch von 2012 würde faktisch erst 15 Monate später verfallen.
(also Ende März 2014)MA hat aber 2013 Urlaub genommen - wäre rechtlich der Anspruch aus 2013. Jetzt hat MA noch vollen Anspruch für 2013 bis 31.03.2014 - es sei denn Ihr habt
BV, die darüber hinaus geht
Erstellt am 10.03.2014 um 18:46 Uhr von newlady
Noch mal zur Ergänzung: Hier mußt du, wenn Urlaubstage in 2012 genommen wurden,
entsprechend abziehen. Wenn kein Urlaub genommen wurde, bleitb es bei dem vollen
Anspruch
Erstellt am 11.03.2014 um 07:17 Uhr von sheila
Guten Morgen, vielen Dank für eure Antworten. Unser AG ist mittlerweile zurückgerudert :-).
Wünsch euch einen schönen Tag. Sheila