Hallo zusammen,
unser Betrieb beschäftigt ca 70 Leute und der Geschäftsführer möchte jemande kündigen der in
2004 103 Fehltage wegen Krankheit
2005 191 Fehltage wegen Krankheit
2006 65 Fehltage wegen Krankheit
hatte. Da der Mitarbeiter noch keine Informationen über seine aktuelle Erkrankung abgegeben hat geht die Fa. von einem erneuten längerfristigen Genesungsprozess aus.Durch die bereits eingetretenen und zu erwartenden Fehlzeiten würden zu einem erheblichem Beeinträchtigung des Betriebes führen. Eine Intressenabwägung hätte ergeben das dieses für den Betrieb eine unzumutbere betriebliche Belastung wäre.

So sehr ich meinen Betrieb ferstehen kann, finde ich das diese Kündigung unzulässig wäre.
Kann mir jemand sagen ob meine Meinung richtig ist oder falsch und unter welchen Paragraphen ich etwas darüber finde.
Über eine schnelle Antwort würde ich mich sehr freuen.

MfG Ferdinand Pfahl