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Kündigung wegen Krankheit - Ab wann kann der AG personenbedingt (wegen Krankheit) kündigen?

O
ozean
Jan 2018 bearbeitet

hallo alle zusammen ich habe eine Arbeitskollegin, die im letzten Jahr 1/3 der Arbeitszeit krank war. Sie selbst hat starkes Rheuma und Ihr Kind (1Jahr) was ist. Das neue Jahr läuft auch nicht besser an. Meine Frage: Ab wann kann der AG personenbedingt (wegen Krankheit) kündigen?

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Community-Antworten (2)

T
torstenxxx

08.05.2009 um 12:43 Uhr

Zu einer Personenbedingten Kündigung gehören merkmal wie die Zukunftsprognose die unverhältnismässig, unzumutbar hohe Belastung des AG und eben auch der Extrem Krankenstand. In jedem Fall würde ich alles erstmal vestreiten und widersprechen um der Kollegin die Chance zu geben das ganze gerichtlich mit einer größeren Aussicht auf Erfolg zu bestreiten. Denn dort liegt dann die Beweislast bei AG aufzuzeigen das er 1. Überlastete damit ist 2. der Richter beurteilt ob Höhe extrem war und 3. widerum auch die Zukunft vom Gericht beurteilt wird.

B
birwein

11.05.2009 um 13:34 Uhr

Ich würde der MA raten eine Schwerbehinderung zu beantragen. Dann ist auf alle Fälle auch das Integrationsamt mit im Boot. Was ist mit Betriebliches Eingliederungsmanagement, habt ihr der MA schon wo etwas angeboten? Vielleicht ändert ja auch ein leidensgerechter Arbeitsplatz etwas an ihrer Situation.

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