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Stunden für Fortbildung wegen Krankheit gesteichen

N
nisingen183
Feb 2020 bearbeitet

Hallo,

ich hätte laut Dienstplan eine Fortbildung über 8 Stunden gehabt, an welcher ich leider aufgrund Krankheit nicht teilnehmen konnte. Mein Arbeitgeber hat die Fortbildung rausgenommen und ich bin im Minus. Wie verhält es sich mit im Dienstplan festgelegten Fortbildungen bei Krankheit? Ist es genauso, wie wenn ich einen Dienst wegen Krankheit nicht antreten kann und die Stunden bleiben stehen?

Danke schon jetzt für Ihre Bemühungen und VG

2.92309

Community-Antworten (9)

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celestro

13.02.2020 um 13:03 Uhr

"Wie verhält es sich mit im Dienstplan festgelegten Fortbildungen bei Krankheit? Ist es genauso, wie wenn ich einen Dienst wegen Krankheit nicht antreten kann und die Stunden bleiben stehen?"

Von was für Stunden ist hier die Rede? Die Fortbildung ist dienstlich? Dann ist das Arbeitszeit und wird auch so behandelt. Oder geht es um "Fortbildungsstunden"?

P
Pjöööng

13.02.2020 um 13:06 Uhr

Für diese Fortbildung wärest Du von der Arbeit freigestellt worden, wärest also so behandelt worden als wenn Du gearbeitet hättest? Dann bist Du auch in der AU so zu behandeln.

R
rtjum

13.02.2020 um 14:52 Uhr

sollte es ium ein Pflichtfortbildung gehen die du machen must, also z.B. jedes Jahr 25 Stunden sonst darfst Du gewisse Arbeiten nicht mehr durchführen kann der AG die die Stunden natürlich nicht gutschreiben.

P
Pjöööng

13.02.2020 um 16:36 Uhr

rtjum, wieso das denn?

N
nicoline

13.02.2020 um 20:42 Uhr

rtjum häääää? Erklär mal!

C
celestro

13.02.2020 um 23:41 Uhr

Wenn man 25 Stunden machen muss und da fällt etwas wegen Krankheit aus, muss der MA die nachholen. Wäre ja seltsam, wenn das "gewertet" würde, wie "war da und hat die Fortbildungsstunden absolviert".

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XYZ68

14.02.2020 um 09:01 Uhr

die Fortbildung wird er ggf. nachholen müssen, die Stunden sind aber nach meiner Meinung trotzdem zu vergüten da Krank wie gearbeitet (oder geplant ) gilt.

L
Lofoten

14.02.2020 um 09:29 Uhr

KRANK als hätte man gearbeitet und nicht anders! Die Fortbildung wird nachgeholt und nicht als Fortbildung in die Erfassung der Fortbildungen aufgenommen. Minus ist definitiv nicht rechtens. Durch krank darf weder plus noch Minus entstehen, genau wie bei Urlaub.

R
rtjum

14.02.2020 um 15:35 Uhr

"rtjum, wieso das denn?" "rtjum häääää? Erklär mal!" Pjöööng und nicoline, hab mich blöd ausgedrückt. Die Stunden können für die Pflichtfortbildung nicht gezählt werden, für die "normalen" Stunden natürlich.

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