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Langzeitkrank und Hobby

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Regenblume
Jan 2018 bearbeitet

Eine Mitarbeiterin ist seit Monaten krank wegen psychischer Probleme (Burn out). Auch ist nicht sicher, ob sie wiederkommt oder aufgrund ihres Alters, knapp 64 Jahre, in Rente gehen wird. Sie singt in zwei Chören mit großer Freude und demnächst stehen öffentliche Auftritte an. Sie bekommt kein Geld dafür, es ist einfach nur ihre fast einzige Freude momentan. Hat sie arbeitsrectliche Konsequenzen zu befürchten? Seit November ist sie aus der Lohnfortzahlung. Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar, da in unserem Gremium die Frage nicht beantwortet werden kann.Die MA hat eine Schwerbehinderung von 30% und wird einen Verschlechterungsantrag stellen.

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Community-Antworten (13)

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gironimo Akzeptiert

08.03.2014 um 09:36 Uhr

Auf keinen Fall das Singen aufgeben.

Beruhigt sie! Wie hier schon gesagt wurde - sie kann ja notfalls zur Beruhigung den Arzt fragen. Aber vielleicht sieht er das Singen so gar als Therapie.

Ein Kündigungsgrund wäre es z.B., wenn sie von Berufs wegen Sängerin ist, sich wegen Heiserkeit AU gemeldet hat und trotzdem in der Freizeit singt.

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Oblatixx

07.03.2014 um 16:08 Uhr

Ob sie während ihrer Arbeitsunfähigkeit ihrem Hobby nachgehen kann, entscheidet einzig ihr Arzt. Aus dem Bauch heraus würde ich das sogar befürworten, wenn es zur Stabilisierung ihrer Psyche dient.

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gironimo

07.03.2014 um 16:18 Uhr

Sehe ich auch so. Aber warum müsst Ihr die Frage im Gremium behandeln. Liegt ein spezieller Anlass vor?

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snooker

07.03.2014 um 16:21 Uhr

Zu be fuerchten haette sie erst etwas wenn ein arzt entscheiden wuerd das dass singen den heilungsprozes ihrer erkrankung negativ beeinflussen wuerde. Da ein burn out aber immer einen bestimmten ausloeser hat sehe ich es genau so wie mein vorschreiber. Einen tipp noch. Sollte der ausloeser der erkrankung nicht unmittelbar etwas mit der derzeitigen beruflichen taetigkeit zu tun haben nicht von selber vorzeitig in rente gehen. Nur wenn es gar nicht mehr andeer geht koennte man den ag ja anbieten gegen ein finanziellen obulusden arbeitsplatz frei zu machen . Sorry wenn viele fehler im text, befinde mich gerade auf der autobahn richtung wochenende.

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Regenblume

07.03.2014 um 16:47 Uhr

Herzlichen Dank, für die bisherigen Antworten. Gironimo, die MA hat sich telefonisch an das Gremium gewandt, da sie sehr verunsichert ist und eine Kündigung fürchtet. Notfalls würde Sie auf das Singen verzichten.

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Laffo

07.03.2014 um 17:10 Uhr

@Regenblume

mit fast 64 Jahren befürchtet die Kollegin eine Kündigung...? Die wirksamen Kündigungsgründe würde ich gerne einmal erfahren..

Sobald die Freizeitaktivitäten die Genesung nicht behindert, vielleicht sogar förderlich ist, ist diese sogar zu befürworten!

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paula

07.03.2014 um 18:35 Uhr

Mitarbeiter soll zum Arzt gehen. Der soll sagen, dass das Singen ok ist und sie braucht die Kündigung nicht fürchten. Selbst wenn der AG eine solche aussprechen sollte ist das Ergebnis einer Kuündigungsschutzklage absehbar...

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Snooker

07.03.2014 um 21:33 Uhr

Wobei man beim derzeitigen Stand keinen Grund sieht warum der AN zum Arzt gehen sollte.

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Oblatixx

08.03.2014 um 00:02 Uhr

Und für einen denkenden AG gibt es auch keinen Grund zur Kündigung.

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Regenblume

08.03.2014 um 10:56 Uhr

Einen ganz herzlichen Dank an Alle, die hier auf diese Frage geantwortet haben. Ihr habt wirklich geholfen.!!!

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ganther

08.03.2014 um 14:21 Uhr

Sie sollte schon zum Arzt gehen und fragen. Weil was ist wenn der sagt das Hobby sei schuld an der Krankheit weil die Belastung dadurch zu hoch sei? Meine Frau hat auf Rat des Arztes ihr Hobby (Violine) massiv zurück gefahren da er genau ein solches burnout hat kommen sehen in Kombination mit dem Stress im Job. Fragen kostet nix und ist besser als das Drama danach

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polybär

08.03.2014 um 15:45 Uhr

@Regenblume, lass mal das arbeitsrecht bei seite und denkemal darüber nach was das für eine wirkung hat und was passiert wen die "lieben" kollegen das mit bekommen und sie dann irgendwann wieder auf die arbeit darf. recht haben heisst nicht das es nicht zu mobbing unter dem kollegen kommt.

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Snooker

08.03.2014 um 15:59 Uhr

zumal hier erst mal noch gar nicht das Arbeitsrecht angewandt werden muss. Hier geht es allenfalls nur um den Gedanken der einer MA die schwerwiegend erkrankt war, im Kopf hat. Von daher ist auch kein Arztbesuch unbedingt von Nöten........allenfalls ein Mensch der der mit ihr redet und versucht die derzeit unbegründete Angst zu nehmen.

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