Hobby mit Unfallrisiko
Hallo,
wir haben eine Mitarbeiterin die in Ihrer Freizeit / Urlaub Motorradrennen betreibt. Leider sind da auch Unfälle nicht ausgeschlossen. Nun hat es sie richtig erwischt und sie ist wegen einer Knieverletzung schon seit November krank. Sie hat nach dem Unfall aber noch gearbeitet bis zur OP. Nun will der Arbeitergeber sie kündigen bzw. ihr das Hobby verbieten. Darf der Arbeitergeber das?
Community-Antworten (3)
01.02.2011 um 13:28 Uhr
@ Kleene, nach § 3 Entgeltfortzahlungsgesetz braucht der AG bei selbstverschuldeten Unfällen keine Zahlungen leisten. Das BAG grenzt zwischen gefährlichen Sportarten (verschuldet) und ungefährlichen Sportarten (unverschuldet) ab, wobei allerdings die Zuordnung der Sportarten willkürlich ist. Richtiger wird es wohl sein, danach zu differenzieren, ob ihr bei der konkreten Ausübung ein Verschulden vorzuwerfen ist, weil sie z. B. gegen Regeln verstoßen hat, keine Schutzkleidung getragen hat. Kündigung und Verbot des Hobby ist problematisch.
01.02.2011 um 15:11 Uhr
Ich würde sogar so weit gehen, zu sagen, daß das Verbot die Persönlichkeitsrechte der ANin verletzt. Ein jeder hat das Recht auf freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, und in der Freizeit hat der AG kein Weisungsrecht.
Und, wo zieht man die Grenze? Der eine spielet Fussball, kann sich das Bein brechen. Der nächste bastelt an seinem Haus rum, kann vom Dach fallen. Die Liste würde endlos so weitergehen.
01.02.2011 um 17:53 Uhr
Amateurboxen, Drachenfliegen, Fußball im Amateurbereich, Fallschirmspringen, Karate, Motorradrennen, Skifahren, Skispringen oder Crossbahnrennen unterliegen nicht den gefährlichen Sportarten nach der Rechtsprechung.
Verwandte Themen
Personalrat - Teilweise Freistellung und Mehrarbeit möglich?
ÄlterTeilweise Freistellung und Mehrarbeit ? Ist es möglich, wenn man als Personalrat teilweise freigestellt ist, dass man innerhalb der Personalratstätigkeit anzurechnende "Mehrarbeit" leistet? Mein
Typologie von Betriebsratmitgliedern
Älterzum WE bringt mich Fred Nr. 61625 auf folgende Idee: das Musterbetriebsratmitglied ist: Alter: geboren zwischen 1950 und 1975 Jugend, sozial engagiert: als Klassensprecher, Schulsprecher,
Blockade von Überstunden trotz Gefahr der Verlagerungs ins Ausland
ÄlterHi, wir sind ein international aufgestelltes Unternehmen. Mit mehreren Kollegen versuchen wir Arbeitsaufgaben in D zu halten um eine weitere Erosion der Standorte in D mit Arbeitsverlagerungen nach F
Hobby als Nebentätigkeit anmelden?
ÄlterHallo, mein Geschäftsführer meint wenn ich nebenbei Hubschrauber fliege soll ich dies als Nebentätigkeit anmelden. Hintergrund: Ich fliege nur in meiner Freizeit, habe kein Gewerbe angemeldet, schl
Gehaltsanspruch Betriebsratsvorsitzende?
ÄlterHallo, wir haben einen 17-köpfigen BR und die BR-Vorsitzenden sind zeitlich stark in Anspruch genommen. Mit einer geregelten Arbeitszeit ist da nichts zu machen. Gibt es für die Tätigkeit eine Regelun