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Arbeitszeiten

N
Nordisca
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, Ein MA kam am Diestag zur Arbeit ,er war zur Frühschicht eigeteilt 06.00-14.00 Uhr. Er stempelte um 05.50 an hat aber aktiv seine Arbeit noch nicht begonnen. Da ein MA der vorigen Spätschicht erkrankt war ging der Frühschichtler zum AL und frgte ob er in die Spätschicht wechseln solle 14.00-22.00 Uhr. Der AL bejahte und schickte ihn nach Hause .Dieser stempelte um 06.05 ab.Ee kam dann zur Spätschicht um 14.00 Uhr.

Ist es richtig das hier die Ruhezeiten nicht eingehalten wurden ?

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Community-Antworten (4)

O
Oblatixx

07.03.2014 um 10:19 Uhr

Wie heißt es doch: "Die Ruhezeit zwischen zwei Schichten ..." M. E. hat er ja keine Schicht gearbeitet, sonder eben nur mal "vorbeigeschaut".

G
gironimo

07.03.2014 um 10:25 Uhr

Als Bonbon für die gute Tat des Kollegen, sollte ihm aber wenigstens die Zeit, die er morgens im Betrieb war, berechnet werden ( .... und sonstiger Aufwand entschädigt werden).

Hat der BR dem Wechsel zugestimmt, oder war der Wechsel mit der geltenden BV zur Arbeitszeit gedeckt?

P
Pjöööng

07.03.2014 um 10:29 Uhr

Zitat (Oblatixx): "Wie heißt es doch: 'Die Ruhezeit zwischen zwei Schichten ...'"

Wo heißt es denn so? Diese Formulierung ist mir bisher nirgendwo untergekommen!

@Nordisca: Von wann bis wann hat der Arbeitnehmer denn am Montag gearbeitet? Von 6:00 bis 14:00? Dann würde ich davon ausgehen, dass seine Arbeitstage in dieser Woche von 06:00 bis 06:00 gehen.

  1. Arbeitstag (Mo/Di): Arbeitszeit 6:00 - 14:00. + Ruhezeit 11h => Di 1:00.
  2. Arbeitstag (Di/Mi): Arbeitsbeginn 5:50 => Ruhezeit eingehalten, Arbeitsende 22:00 + Ruhezeit 11h => Mi 9:00
  3. Arbeitstag (Mi/Do): Arbeitsbeginn 14:00 => Ruhezeit eigehalten.

Ich sehe hier nicht, dass die Ruhezeit nicht eingehalten wäre.

O
Oblatixx

07.03.2014 um 10:59 Uhr

Wo heißt es denn so? Diese Formulierung ist mir bisher nirgendwo untergekommen! Muddu mehr lesen oder mitdenken. Komischerweise kommst Du mit Deinem Paragraphenge*acke auf das gleiche Ergebnis, wie ich. DAS darf aber gar nicht sein ...

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