Erstellt am 07.03.2014 um 09:19 Uhr von Oblatixx
Wie heißt es doch: "Die Ruhezeit zwischen zwei Schichten ..."
M. E. hat er ja keine Schicht gearbeitet, sonder eben nur mal "vorbeigeschaut".
Erstellt am 07.03.2014 um 09:25 Uhr von gironimo
Als Bonbon für die gute Tat des Kollegen, sollte ihm aber wenigstens die Zeit, die er morgens im Betrieb war, berechnet werden ( .... und sonstiger Aufwand entschädigt werden).
Hat der BR dem Wechsel zugestimmt, oder war der Wechsel mit der geltenden BV zur Arbeitszeit gedeckt?
Erstellt am 07.03.2014 um 09:29 Uhr von Pjöööng
Zitat (Oblatixx):
"Wie heißt es doch: 'Die Ruhezeit zwischen zwei Schichten ...'"
Wo heißt es denn so? Diese Formulierung ist mir bisher nirgendwo untergekommen!
@Nordisca:
Von wann bis wann hat der Arbeitnehmer denn am Montag gearbeitet? Von 6:00 bis 14:00? Dann würde ich davon ausgehen, dass seine Arbeitstage in dieser Woche von 06:00 bis 06:00 gehen.
1. Arbeitstag (Mo/Di): Arbeitszeit 6:00 - 14:00. + Ruhezeit 11h => Di 1:00.
2. Arbeitstag (Di/Mi): Arbeitsbeginn 5:50 => Ruhezeit eingehalten, Arbeitsende 22:00 + Ruhezeit 11h => Mi 9:00
3. Arbeitstag (Mi/Do): Arbeitsbeginn 14:00 => Ruhezeit eigehalten.
Ich sehe hier nicht, dass die Ruhezeit nicht eingehalten wäre.
Erstellt am 07.03.2014 um 09:59 Uhr von Oblatixx
> Wo heißt es denn so? Diese Formulierung ist mir bisher nirgendwo untergekommen!
Muddu mehr lesen oder mitdenken.
Komischerweise kommst Du mit Deinem Paragraphenge*acke auf das gleiche Ergebnis, wie ich.
DAS darf aber gar nicht sein ...