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FREIZEIT AUSGLEICH

M
MILKAA
Aug 2022 bearbeitet

GUTEN TAG , meine Freundin war bei ihrer Krankschreibung die von Montag bis Freitag ging ,wie folgt eingeteilt . Montag bis Mittwoch arbeiten , Donnerstag Freitag frei und samstag sonntag arbeiten. Jetzt soll sie samstag sonntag arbeiten und für donnerstag und Freitag obwohl sie da krank ist einen freizeitausgleich stellen , das sie frei hatte die 2 tage und dafür am Wochenende arbeitet. Ist das rechtens...?

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Community-Antworten (7)

E
enigmathika

11.08.2022 um 23:34 Uhr

ja. Wer im frei krank wird, bekommt die Zeit nicht gutgeschrieben.

E
Erbsenzähler

12.08.2022 um 08:41 Uhr

Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ging nur bis Freitag. Somit war man am Samstag und Sontag wieder arbeitsfähig. Die Freundin sollte darauf achten, dass die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung immer über das komplette Wochenende geht. Da hat sie nicht aufgepasst. Wenn sie nicht arbeitsfähig ist hätte sie übers WE nochmals eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung holen müssen.

M
MILKAA

12.08.2022 um 11:06 Uhr

Das ist schon verständlich, aber sie soll ihre Freiteitausgleichstage für Donnerstag Freitag stellen obwohl sie da krank ist. Sie hat eine 40 Stunden Woche mit 5 Tage krank ist dies doch gegeben, dann müsste doch Samstag sonntag Überstunden sein?

B
Blaupunkt

12.08.2022 um 11:15 Uhr

Ist das jetzt eine Anleitung zum "blau" machen? Da sie am Montag bereits zum Arzt gegangen war, sollte ihr das schon klar sein, dass man bei einer Arbeitsunfähigkeit erneut den Arzt aufsuchen sollte, folglich schlussfolgere ich daraus, dass die Dame gesund war.

Weiterhin kann man klarerweise auch mit AU zur Arbeit, wenn man sich gesund fühlt, da die AU nur eine Prognose des Arztes darstellt.

M
MILKAA

12.08.2022 um 11:40 Uhr

Es ist keine Frage zum Blau machen , es war nur die Frage ob die 5 krankentage zählen . Aber da muss man wohl an andere stelle fragen.

C
celestro

12.08.2022 um 12:02 Uhr

"Ist das rechtens...?"

Meiner Ansicht nach "NEIN"!

"ja. Wer im frei krank wird, bekommt die Zeit nicht gutgeschrieben."

Die beiden Aussagen (Sätze) passen meiner Meinung nach so überhaupt nicht zusammen.

Gucken wir mal hin:

"war bei ihrer Krankschreibung die von Montag bis Freitag ging ,wie folgt eingeteilt . Montag bis Mittwoch arbeiten , Donnerstag Freitag frei und samstag sonntag arbeiten."

Laut Arbeitsplan hatte sie also frei. Jetzt wird sie krank und soll für die im Dienstplan freien Tage "Freizeitausgleich" nehmen. Da frage ich ganz klar "Wieso zur Hölle denn das"?

Sofern sie VORHER einen Freizeitausgleich geltend gemacht hätte (Do und Fr) und deshalb dort nicht arbeiten musste, dann wäre die Aussage natürlich passend. Nur steht das mAn dort überhaupt nicht.

E
enigmathika

15.08.2022 um 12:32 Uhr

"meine Freundin war bei ihrer Krankschreibung die von Montag bis Freitag ging ,wie folgt eingeteilt . Montag bis Mittwoch arbeiten , Donnerstag Freitag frei und samstag sonntag arbeiten."

Ich verstehe das so, dass der Dienstplan bereits feststand bevor die Kollegin krank wurde.

Warum sie im Nachhinein noch einen Antrag auf frei stellen soll, erschließt sich mir allerdings auch nicht. (Das hatte ich ursprünglich auch nicht so verstanden)

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